Was ist Skonto?
Skonto ist keine gesetzliche Pflicht und kein automatisches Recht des Kunden, sondern eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien: Der Rechnungssteller bietet einen kleinen Nachlass an und bekommt dafür sein Geld deutlich früher. Zahlt der Kunde nach Ablauf der Skontofrist, gilt der volle Rechnungsbetrag – bis zum regulären Zahlungsziel.
Skonto-Rechner
Rechnungsbetrag (brutto), Umsatzsteuersatz und Skontosatz eintragen – der Rechner zeigt Skontobetrag und Zahlbetrag und schlüsselt den Zahlbetrag in Netto- und Umsatzsteueranteil auf:
Formel und Beispiel
Die Rechnung dahinter ist bewusst einfach:
- Skontobetrag berechnenSkontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100. Beispiel: 1.190,00 € × 2 ÷ 100 = 23,80 €.
- Zahlbetrag ermittelnZahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag. Beispiel: 1.190,00 € − 23,80 € = 1.166,20 €. Direktweg: 1.190,00 € × 0,98.
- Steueranteile aufteilenIm Zahlbetrag stecken bei 19 % USt: Netto = 1.166,20 € ÷ 1,19 = 980,00 €, Umsatzsteuer = 186,20 €.
Der Direktfaktor spart einen Rechenschritt: Bei 2 % Skonto zahlen Kunden das 0,98-Fache, bei 3 % das 0,97-Fache des Rechnungsbetrags.
Skonto-Tabelle: gängige Beträge auf einen Blick
Für die schnelle Kontrolle ohne Rechner – Skontobetrag und Zahlbetrag bei 2 % und 3 % für typische Rechnungssummen (brutto):
| Rechnungsbetrag | 2 % Skonto | Zahlbetrag (2 %) | 3 % Skonto | Zahlbetrag (3 %) |
|---|---|---|---|---|
| 500,00 € | 10,00 € | 490,00 € | 15,00 € | 485,00 € |
| 1.000,00 € | 20,00 € | 980,00 € | 30,00 € | 970,00 € |
| 1.190,00 € | 23,80 € | 1.166,20 € | 35,70 € | 1.154,30 € |
| 2.500,00 € | 50,00 € | 2.450,00 € | 75,00 € | 2.425,00 € |
| 5.000,00 € | 100,00 € | 4.900,00 € | 150,00 € | 4.850,00 € |
| 10.000,00 € | 200,00 € | 9.800,00 € | 300,00 € | 9.700,00 € |
Die Werte gelten unabhängig vom Steuersatz, weil Skonto auf den Bruttobetrag gerechnet wird – die Aufteilung in Netto und Umsatzsteuer ändert am Zahlbetrag nichts, sie verschiebt nur, wie sich der geminderte Betrag steuerlich zusammensetzt. Für krumme Summen oder andere Skontosätze nutzen Sie den Rechner oben.
Skonto: brutto oder netto rechnen?
Die häufigste Unsicherheit zuerst: In der Praxis wird Skonto üblicherweise auf den Bruttobetrag gewährt – der Kunde zieht den Skontosatz vom Gesamtbetrag der Rechnung ab und überweist den Rest. Eine starre Regel wie „B2B immer netto, B2C immer brutto" existiert nicht; maßgeblich ist, was vereinbart wurde.
Steuerlich ist der Fall klar geregelt: Zieht der Kunde Skonto, mindert sich das Entgelt – und damit die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Nach § 17 Abs. 1 UStG muss der Rechnungssteller den geschuldeten Steuerbetrag entsprechend berichtigen; der vorsteuerabzugsberechtigte Kunde korrigiert spiegelbildlich seinen Vorsteuerabzug. Im geminderten Zahlbetrag stecken also anteilig weniger Netto und weniger Umsatzsteuer – genau so, wie es der Rechner oben ausweist. Eine korrigierte Rechnung ist dafür nicht nötig.
Skonto richtig auf der Rechnung angeben
Vereinbartes Skonto gehört auf die Rechnung: § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG verlangt die Angabe jeder im Voraus vereinbarten Entgeltminderung, soweit sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist. Beruhigend für die Praxis: Der Skontobetrag muss nicht beziffert werden – nach der Verwaltungsauffassung (UStAE 14.5 Abs. 19) genügt der klare Hinweis mit Prozentsatz und Frist:
„Bei Zahlung bis zum 05.08.2026 gewähren wir 2 % Skonto."
„2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, danach zahlbar rein netto bis zum 30.08.2026."
- Skontosatz nennen: „2 % Skonto" – eindeutig als Prozentsatz.
- Frist konkret machen: ein Datum oder eine klar bestimmbare Frist („innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum").
- Regulär-Fall benennen: was nach Ablauf gilt („danach zahlbar rein netto bis …").
- Konsequent bleiben: Wer verspätete Skontoabzüge stillschweigend akzeptiert, erzieht sich Dauer-Abzieher heran.
In Invoify hinterlegen Sie die Skonto-Vereinbarung als Zahlungskondition direkt am Beleg – der Hinweis mit Satz und Frist erscheint auf der Rechnung, ohne dass Sie ihn jedes Mal neu formulieren.
Was tun, wenn der Kunde zu spät Skonto zieht?
Ein häufiger Streitpunkt: Der Kunde zahlt erst nach Ablauf der Skontofrist, zieht die 2 % aber trotzdem ab. Rechtlich ist die Sache klar – ist die Frist verstrichen, besteht kein Anspruch auf Skonto, und der abgezogene Betrag bleibt eine offene Restforderung, die Sie nachfordern dürfen. In der Praxis lohnt sich eine kurze, sachliche Rückmeldung mit Verweis auf das Zahlungsdatum und die vereinbarte Frist. Entscheidend ist die Konsequenz: Wer verspätete Abzüge einmal stillschweigend durchgehen lässt, signalisiert, dass die Frist unverbindlich ist – und erzieht sich Dauer-Abzieher heran. Ein Rechnungsprogramm, das den Zahlungseingang dem Beleg zuordnet, macht solche Differenzen sofort sichtbar, statt sie in der Kontoauszugs-Flut untergehen zu lassen.
Lohnt sich Skonto – und für wen?
Aus Sicht des Rechnungsstellers ist Skonto ein Tausch: 2–3 % Marge gegen schnellere Liquidität und weniger Mahnaufwand. Das lohnt sich vor allem, wenn offene Forderungen sonst lange stehen oder Vorfinanzierung Geld kostet. Wer ohnehin schnell zahlende Kunden hat, verschenkt mit pauschalem Skonto dagegen Marge.
Aus Sicht des Zahlers ist gezogenes Skonto fast immer ein gutes Geschäft – warum genau, zeigt die folgende Renditerechnung.
Warum sich Skonto ziehen fast immer lohnt
Skonto wirkt mit „2 %" nach wenig, ist aber ein hochverzinstes Kurzzeitgeschäft. Der Grund: Sie sparen die 2 % dafür, dass Sie nur wenige Tage früher zahlen – aufs Jahr hochgerechnet ergibt das eine enorme Rendite. Die Faustformel:
Beispiel „2 % Skonto in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto":
2 % × 360 ÷ (30 − 10) = 2 % × 18 = 36 % pro Jahr.
Sie „verdienen" also rechnerisch rund 36 Prozent auf das Geld, das Sie 20 Tage früher einsetzen. Selbst wer den Rechnungsbetrag per Kontokorrent- oder Dispokredit vorfinanziert, fährt damit fast immer gut – die üblichen Kreditzinsen liegen weit darunter. Genau deshalb rechnet die Einkaufsseite bei Skonto meist mit: Ein attraktiver Skonto-Anreiz holt Ihr Geld schneller herein, ohne dass Sie mahnen müssen.
Für den Rechnungssteller ist die Rechnung umgekehrt: Die 2 % sind der Preis für frühere Liquidität und weniger Mahnaufwand. Das lohnt sich, wenn Forderungen sonst lange offen stehen oder Sie selbst vorfinanzieren müssen. Bei ohnehin schnell zahlenden Kunden verschenken Sie mit pauschalem Skonto dagegen Marge – hier ist ein knappes Zahlungsziel das bessere Werkzeug.
Häufige Fragen
Wie rechne ich 2 % Skonto aus?
Multiplizieren Sie den Rechnungsbetrag mit 0,02: Bei 1.190 Euro brutto sind das 23,80 Euro Skonto, der Zahlbetrag sinkt auf 1.166,20 Euro. Allgemein gilt: Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100.
Wie rechnet man 3 % Skonto?
Rechnungsbetrag × 0,03: Bei 2.000 Euro brutto ergibt das 60 Euro Skonto und einen Zahlbetrag von 1.940 Euro. Alternativ direkt: Rechnungsbetrag × 0,97.
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abgezogen?
In der Praxis wird Skonto üblicherweise auf den Bruttobetrag gewährt – der Kunde zahlt den geminderten Gesamtbetrag. Steuerlich mindert sich dadurch das Entgelt, und die Umsatzsteuer ist nach § 17 UStG entsprechend zu berichtigen; im geminderten Zahlbetrag stecken also anteilig weniger Netto und weniger Umsatzsteuer. Eine starre Regel „B2B netto, B2C brutto" gibt es nicht – maßgeblich ist die Vereinbarung.
Wie hoch ist ein übliches Skonto?
Verbreitet sind 2 bis 3 Prozent bei einer Skontofrist von 7 bis 14 Tagen. Höhe und Frist sind reine Vereinbarungssache – ein gesetzlicher Anspruch auf Skonto besteht nicht.