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Rechnungsvorlage: kostenlose Vorlage mit Pflichtangaben

Rechtsstand: 08/2026 · Aktualisiert am 6. August 2026 · Lesezeit 5 Min · Basis: §14 UStG, DIN 5008

Lade die Invoify-Rechnungsvorlage direkt als Word, Excel oder ausgefülltes PDF-Muster herunter. Die Originaldateien stehen ohne Registrierung und ohne E-Mail-Abfrage bereit. Word, Excel und eine normale PDF sind keine strukturierten E-Rechnungen; Pflichtangaben, Steuerfall und Berechnungen bleiben vor Verwendung zu prüfen.

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Kostenlose Rechnungsvorlagen 2026

Originale Invoify-Dateien – ohne Konto, ohne E-Mail-Gate und ohne Weiterleitung zu einem Drittanbieter.

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Rechnungsvorlage Word

Bearbeitbare Platzhalter für Absender, Empfänger, Pflichtangaben, Positionen und Zahlungsdaten. Beträge und Steuer rechnest du selbst.

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Mit Formeln für Positionssummen, Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Prüfe Formeln, Steuersätze und Rechnungsnummer vor jeder Nutzung.

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Ausgefülltes Rechnungsmuster

Fiktives, nicht bearbeitbares Anschauungsbeispiel mit Positionen und Summen. Nicht unverändert als eigene Rechnung verwenden.

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Wichtig: Du kannst die Office-Vorlagen für eigene Rechnungen anpassen. Sie prüfen weder alle Pflichtangaben noch deinen Steuerfall automatisch. DOCX, XLSX und die normale PDF sind keine E-Rechnungen im strukturierten Format nach EN 16931.
Das Wichtigste in Kürze
Pflichtinhalt jeder Vorlage: die neun Angaben nach §14 UStG.
Optischer Aufbau nach DIN 5008 in fünf Blöcken — passend für den Fensterumschlag.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brauchen weniger Angaben (§33 UStDV).
Word/Excel sind erlaubt, ab der E-Rechnungspflicht 2027/2028 im B2B aber nicht mehr ausreichend.
Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein — am besten automatisch vergeben.

Was ist eine Rechnungsvorlage?

Eine Rechnungsvorlage ist ein vorstrukturiertes Dokument, das alle Pflichtfelder einer Rechnung bereits enthält. Du füllst nur Kunde, Positionen und Beträge aus — die rechtlich nötigen Angaben sind fest angelegt.

Eine gute Vorlage nimmt dir zwei Fehlerquellen ab: vergessene Pflichtangaben nach §14 UStG und falsch gerechnete Summen. Sie sorgt außerdem für ein einheitliches, professionelles Erscheinungsbild über alle Rechnungen hinweg.

Wie ist eine Rechnung aufgebaut? (DIN 5008)

Eine Rechnung gliedert sich in fünf Blöcke: Briefkopf mit Absender, Anschriftfeld des Empfängers, Rechnungskopf mit Nummer und Datum, Positionstabelle und Summenblock. Die DIN 5008 legt Ränder und Anordnung fest.
BlockInhalt
BriefkopfFirmenname, Logo, vollständige Absenderanschrift
AnschriftfeldName und Anschrift des Empfängers (im Fensterbereich)
RechnungskopfBetreff, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, USt-IdNr.
PositionstabelleMenge, Bezeichnung, Einzelpreis, Steuersatz, Positionssumme
SummenblockNetto je Steuersatz, Umsatzsteuer, Bruttobetrag, Zahlbetrag

Unter dem Summenblock folgt die Fußzeile mit Bankverbindung (IBAN/BIC), Steuernummer und Zahlungshinweis. Die DIN 5008 ist keine gesetzliche Pflicht, aber der De-facto-Standard — sie stellt sicher, dass Empfängeranschrift und Falzmarken zum Fensterumschlag passen.

Welche Pflichtangaben gehören in die Vorlage?

Jede Rechnung über 250 Euro braucht die neun Pflichtangaben nach §14 UStG. Fehlt eine davon, verliert der Empfänger den Vorsteuerabzug und die Rechnung ist formal fehlerhaft.
Name & Anschrift des leistenden Unternehmers
Name & Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
Menge & Art der Lieferung / Leistung
Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (netto)
Steuersatz & Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen nach §33 UStDV weniger Angaben: Aussteller, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG ersetzt du Steuersatz und Steuerbetrag durch den Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Word, Excel, Browser-Generator oder Rechnungssoftware?

Word und Excel eignen sich für manuell gepflegte Einzelrechnungen. Der öffentliche Browser-Generator rechnet Summen lokal und erstellt eine normale PDF. Erst die kontobasierte Rechnungssoftware speichert Belege, führt Nummernkreise und kann bei erfüllten Voraussetzungen strukturierte E-Rechnungen erzeugen.
OptionAm besten für
Word-Vorlageseltene Einzelrechnungen ohne Umsatzsteuer-Komplexität
Excel-Vorlagewer Summen selbst rechnen und mehrere Positionen tippen will
Browser-Generatoreine normale PDF ohne Konto und ohne dauerhafte Speicherung
Rechnungssoftwaregespeicherte Abläufe, geführte Nummernkreise und E-Rechnung

Der entscheidende Punkt: Ab der E-Rechnungspflicht 2027/2028 reicht ein Word- oder PDF-Dokument im B2B nicht mehr. Dann ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) nötig, das eine reine Office-Vorlage nicht erzeugt.

Kostenlose Rechnungsvorlage nutzen

Für eine einzelne Rechnung nutzt du den kostenlosen Browser-Generator ohne Konto und speicherst die Ansicht über den Druckdialog als normale PDF. Für dauerhafte Speicherung, Nummernkreise und ZUGFeRD oder XRechnung wechselst du in das registrierte Invoify-Produkt.

Invoify rendert jede Rechnung automatisch im DIN-5008-Layout, prüft die §14-Pflichtangaben vor dem Versand und vergibt die Rechnungsnummer fortlaufend. Du wählst unter zehn Design-Stilen, passt Akzentfarbe, Schrift und Logo an und siehst das Ergebnis sofort in der Live-Vorschau.

Office-Vorlage und Rechnungssoftware im Vergleich

Word prüft weder Pflichtangaben noch Summen; Excel kann über hinterlegte Formeln rechnen, prüft aber den Geschäftsvorfall nicht. Das registrierte Invoify-Produkt ergänzt Pflichtfeldprüfung, geführte Nummernvergabe und – bei erfüllten Voraussetzungen – strukturierte E-Rechnungsformate.
KriteriumWord / ExcelInvoify mit Konto
Pflichtangaben-Prüfungmanuell, keine Kontrolleautomatisch vor dem Versand
Fortlaufende Nummerselbst hochzählen, fehleranfälliglückenlos automatisch vergeben
Summen / USt-BerechnungWord gar nicht, Excel per Formelautomatisch je Steuersatz
E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung)nicht möglichEN-16931-Format inklusive
Fehlerrisikohoch (Tippfehler, Dubletten)gering durch Validierung

Für seltene Einzelrechnungen sind Word und Excel weiterhin zulässig. Entscheidend ist aber die E-Rechnungspflicht 2027/2028: Ab dann reicht ein Word- oder PDF-Dokument im B2B nicht mehr, weil ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) verlangt wird. Ein reines PDF ist seit dem 1.1.2025 keine E-Rechnung mehr — eine Office-Vorlage kann dieses Format nicht erzeugen.

Muster: eine ausgefüllte Rechnung durchgerechnet

Beispiel mit zwei Positionen: 10 Stunden Beratung à 90 € ergeben 900 €, dazu eine Pauschale von 150 €. Das ergibt 1.050 € netto, 19 % Umsatzsteuer sind 199,50 €, der Bruttobetrag beträgt 1.249,50 €.
PositionMengeEinzelpreisSumme
Beratung (Stunden)1090,00 €900,00 €
Pauschale Projektsetup1150,00 €150,00 €
Zwischensumme netto1.050,00 €
zzgl. 19 % USt199,50 €
Bruttobetrag1.249,50 €

Im Summenblock steht das Netto immer nach Steuersätzen getrennt, darunter der Steuerbetrag und der Bruttobetrag als Zahlbetrag. Enthält eine Rechnung sowohl 19 % als auch 7 %, wird jede Bemessungsgrundlage einzeln ausgewiesen. Eine Vorlage, die rundet und addiert, verhindert die häufigsten Rechenfehler — mehr dazu in der Anleitung zum Rechnungschreiben.

Vollrechnung oder Kleinbetragsrechnung?

Bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV mit weniger Angaben. Über 250 € brauchst du eine Vollrechnung mit allen neun Pflichtangaben nach §14 UStG.
KriteriumVollrechnungKleinbetragsrechnung
Betragsgrenzeüber 250 € bruttobis 250 € brutto
Rechtsgrundlage§14 UStG (neun Angaben)§33 UStDV (reduziert)
RechnungsnummerPflicht, fortlaufendnicht zwingend
EmpfängeranschriftPflichtnicht zwingend
SteuerangabeNetto + Steuerbetrag getrenntBruttobetrag + Steuersatz

Bei der Kleinbetragsrechnung genügen Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, der Bruttobetrag in einer Summe und der Steuersatz (oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung). Welche Felder im Detail Pflicht sind, zeigt der Ratgeber Was muss auf eine Rechnung? — im Zweifel nutzt du einfach die Vollrechnung, denn sie ist immer korrekt.

Häufige Fehler in Rechnungsvorlagen

Die typischen Fehler entstehen durch veraltete oder manuell gepflegte Vorlagen: fehlendes Leistungsdatum, doppelte Rechnungsnummern und verwechselte Netto- und Bruttobeträge.
Leistungsdatum fehlt → Verstoß gegen §14 Abs. 4 UStG. Immer Leistungs- oder Lieferzeitpunkt angeben, auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht.
Rechnungsnummer manuell vergeben → Dubletten oder Lücken. Eine automatische Vergabe hält die Nummer fortlaufend und einmalig.
Netto und Brutto vertauscht → falscher Steuerausweis. Die Umsatzsteuer wird auf das Netto gerechnet, nicht aus dem Brutto herausgezogen.
Veraltete Vorlage ohne E-Rechnung → nicht zukunftsfähig. Ab der Ausstellungspflicht 2027/2028 braucht es das EN-16931-Format statt reinem PDF.
§19-Hinweis vergessen → als Kleinunternehmer darfst du keine USt ausweisen, brauchst aber den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG.

Fortlaufende Rechnungsnummer in der Vorlage richtig führen

Die Rechnungsnummer muss nach §14 UStG einmalig und fortlaufend sein. Das Format ist frei wählbar — entscheidend ist nur, dass jeder Nummernkreis lückenlos bleibt.

Zulässig sind beliebige Formate wie 2026-0001, RE-2026-042 oder eine reine Zahlenfolge. Du darfst auch getrennte Nummernkreise pro Jahr oder Belegart führen — etwa einen eigenen Kreis für Gutschriften — solange jeder einzelne Kreis für sich lückenlos aufsteigt. Ein Jahreswechsel, der die Zählung neu bei 0001 startet, ist erlaubt, weil der Kreis über das Präfix eindeutig bleibt.

Bei manueller Vergabe in Word oder Excel entstehen die typischen Probleme: eine Nummer wird doppelt vergeben (Dublette) oder ein verworfener Entwurf reißt eine Lücke in die Folge. Beides erzeugt bei einer Betriebsprüfung Erklärungsbedarf, weil das Finanzamt die Vollständigkeit der Ausgangsrechnungen nicht mehr nachvollziehen kann.

Ein Tool umgeht das, indem es die Nummer erst beim Versand automatisch vergibt — nicht schon beim Anlegen des Entwurfs. So bleibt die Folge auch dann lückenlos, wenn du eine Rechnung verwirfst oder in anderer Reihenfolge fertigstellst. Wie die Nummer im Ablauf entsteht, zeigt auch die Anleitung zum Rechnungschreiben.

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Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage

Alle neun Pflichtangaben nach §14 UStG: Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum sowie das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt mit Steuerbetrag.

Ja. Auf dieser Seite kannst du die originalen Invoify-Dateien direkt als bearbeitbare Word-Vorlage, Excel-Vorlage mit Formeln und ausgefülltes PDF-Muster herunterladen – ohne Registrierung und ohne E-Mail-Abfrage. Die Dateien sind normale Office- beziehungsweise PDF-Dokumente und keine strukturierten E-Rechnungen.

Ja, das ist zulässig, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Ab der E-Rechnungspflicht 2027/2028 reicht ein Word- oder PDF-Dokument im B2B aber nicht mehr — dann ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 nötig.

Der optische Aufbau folgt üblicherweise der DIN 5008: Briefkopf, Anschriftfeld, Rechnungskopf mit Nummer und Datum, Positionstabelle und Summenblock. Die DIN regelt die Anordnung, damit die Rechnung in einen Fensterumschlag passt.

Ja. Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein (§14 UStG). Eine gute Vorlage oder ein Tool vergibt sie automatisch, damit keine Lücken oder Dubletten entstehen, die bei einer Prüfung Erklärungsbedarf auslösen.

Nein. Ein Logo ist keine Pflichtangabe. Rechtlich zwingend sind nur die neun Angaben nach §14 UStG. Ein Logo und ein einheitliches Layout wirken professionell, haben aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Rechnung oder den Vorsteuerabzug.

Die Umsatzsteuer wird auf das Nettoentgelt gerechnet: netto mal 19 % beim Regelsatz, mal 7 % beim ermäßigten Satz. Aus 1.050 € netto werden so 199,50 € USt und 1.249,50 € brutto. Bei mehreren Steuersätzen rechnest du jede Bemessungsgrundlage einzeln.

Ja, mit einer Anpassung: Als Kleinunternehmer nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Statt Steuersatz und Steuerbetrag setzt du einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Alle übrigen Pflichtfelder bleiben gleich, sodass dieselbe Grundvorlage funktioniert.

Weiterführende Ratgeber
Was muss auf eine Rechnung? Pflichtangaben nach §14 UStG E-Rechnung-Pflicht: Fristen 2025, 2027, 2028 Rechnung schreiben: Anleitung in 6 Schritten

Fachlicher Stand & Quellen. Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand vom 6. August 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die Primärquellen:

§14 UStG (Pflichtangaben) §33 UStDV (Kleinbetragsrechnung)
DIN 5008

Rechnungsvorlage nach DIN 5008: Layout und Pflichtangaben getrennt prüfen

Direktantwort: Die DIN 5008 gibt Schreib- und Gestaltungsregeln für geschäftliche Dokumente vor. Sie hilft bei Anschriftfeld, Informationsblock, Abständen, Zahlen und lesbarer Gliederung. Die steuerlichen Pflichtangaben einer Rechnung folgen dagegen insbesondere § 14 UStG. Eine DIN-gerechte Optik heilt kein fehlendes Pflichtfeld.

Die aktuelle Ausgabe ist DIN 5008:2020-03 mit Berichtigung 1:2020-07. DIN Media beschreibt unter anderem Regeln zu Briefvordrucken, Anschriftfeld, Tabellen, Zahlengliederungen und elektronischem Schriftverkehr. Die Norm legt damit das verständliche „Wie“ der Darstellung fest, nicht den steuerlichen Inhalt eines konkreten Umsatzes.

Bereich der VorlagePraktischer ZweckPrüfung
Absender und AnschriftfeldEmpfänger eindeutig und für Briefversand gut positionierenrichtiger Rechtsträger und vollständige Anschrift
InformationsblockRechnungsnummer, Datum, Kunden- oder Auftragsreferenz schnell erfassbar macheninterne Referenz nicht mit gesetzlicher Pflichtangabe verwechseln
Betreff / DokumenttitelDokumentart und Bezug sofort erkennen„Rechnung“ ersetzt keine eindeutige Rechnungsnummer
PositionstabelleLeistung, Menge, Einheit und Preis lesbar ordnentatsächliche Lieferung oder Leistung konkret beschreiben
SummenblockNetto, Steuer je Satz und Brutto nachvollziehbar zeigenRechenweg und Rundung gegen Positionen prüfen
FußbereichZahlungsweg und Unternehmensangaben bündelnBankdaten, Frist und Pflichtinformationen aktuell halten

Eine Rechnung muss nicht allein deshalb unwirksam sein, weil ein Abstand von der Normvorlage abweicht. Umgekehrt ist eine perfekt ausgerichtete Word-Datei nicht automatisch vollständig. Der belastbare Prüfweg besteht deshalb aus zwei getrennten Ebenen: zuerst Inhalt und Steuerfall, danach Lesbarkeit, Positionierung und Ausgabeformat.

Vorlage praktisch einsetzen

Word, Excel oder Rechnungssoftware: derselbe Kontrollkern

  • Aussteller: Name, Anschrift und zutreffende Steuerkennung aus einer gepflegten Quelle übernehmen.
  • Empfänger: Rechtsträger und Rechnungsanschrift vor Versand bestätigen.
  • Nummer und Datum: eindeutige Rechnungsnummer und echtes Ausstellungsdatum verwenden.
  • Leistung: Art, Menge und Leistungs- beziehungsweise Lieferzeitpunkt verständlich angeben.
  • Steuer: Entgelt je Steuersatz, Steuerbetrag oder zutreffenden Sonderhinweis getrennt prüfen.
  • Summen: Rabatt, Versand, Rundung und Bruttobetrag durch eine Gegenprobe kontrollieren.
  • Zahlung: Fälligkeit, Bankverbindung und Verwendungszweck eindeutig formulieren.
  • Ausgabe: finales PDF und bei Pflicht beziehungsweise Empfängerwunsch das strukturierte Format kontrollieren.

Word eignet sich für einen seltenen, bewusst manuell geprüften Beleg. Excel kann Summen berechnen, birgt aber Risiken bei Formeln, Versionen und parallel vergebenen Rechnungsnummern. Ein Rechnungsprogramm übernimmt wiederverwendbare Daten, Status und Ausgabe. Es kann trotzdem nicht aus einer unklaren Leistung oder falschen Empfängerrolle automatisch den richtigen Steuerfall ableiten.

Für B2B-Fälle, in denen eine strukturierte E-Rechnung erforderlich ist, reicht ein gewöhnliches Word-, Excel- oder PDF-Dokument nicht als E-Rechnung. Eine Vorlage bleibt jedoch nützlich, um Inhalte und Corporate Design vorzubereiten. Das strukturierte Format wird anschließend aus den freigegebenen Rechnungsdaten erzeugt und technisch geprüft.

Invoify verwendet für Rechnungs-PDFs ein an DIN-5008-Konventionen ausgerichtetes Layout und führt durch die erforderlichen Rechnungsfelder. Für Deutschland können aus freigegebenen Daten ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt und technisch validiert werden. Die fachliche Richtigkeit des Einzelfalls bleibt beim Unternehmen. Vertiefungen: Pflichtangaben, Rechnungsnummer und E-Rechnung-Pflicht. Quellen- und Produktcheck: 5. August 2026; nächste Prüfung: Januar 2027.