Die neun Pflichtangaben nach §14 UStG
Diese Angaben stehen in §14 Abs. 4 UStG. Das Leistungsdatum wird am häufigsten vergessen — es ist auch dann Pflicht, wenn es dem Rechnungsdatum entspricht. Eine fertige Struktur mit allen Feldern liefert die Rechnungsvorlage.
Wie die allgemeinen Pflichtangaben in konkrete Leistungen übersetzt werden, zeigen die Praxisleitfäden zur Handwerkerrechnung, zur Rechnung als Freiberufler und zur Heilpraktiker-Rechnung. Nettobetrag, Steuerbetrag und Bruttosumme lassen sich mit dem Mehrwertsteuer-Rechner gegenprüfen.
Pflichtangaben als Checkliste (Tabelle)
Fehlt in dieser Liste auch nur eine Zeile, ist die Rechnung formal unvollständig. Eine vorbefüllte Struktur mit allen Feldern findest du in der Rechnungsvorlage.
Die kniffligen Angaben im Detail
Fortlaufende Rechnungsnummer
Die Rechnungsnummer muss einmalig und lückenlos sein — jede Nummer darf nur ein einziges Mal vergeben werden. „Fortlaufend" bedeutet nicht zwingend eine einzige durchgehende Zahlenreihe: Getrennte Nummernkreise sind erlaubt, etwa nach Jahr (2026-0001), Filiale oder Belegart, solange innerhalb jedes Kreises keine Nummer doppelt oder ohne System verschwindet. Wie du eine saubere Systematik aufsetzt, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben.
Leistungsdatum
Das Leistungsdatum ist der häufigste Fehler überhaupt. Es benennt den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung und ist nach §14 Abs. 4 UStG auch dann Pflicht, wenn es dem Ausstellungsdatum entspricht. Üblich ist der Hinweis „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum". Fehlt die Angabe ganz, ist die Rechnung formal fehlerhaft und der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet. Datum, Kalendermonat und Leistungszeitraum grenzt der Ratgeber zum Leistungsdatum auf der Rechnung anhand konkreter Fälle ab.
Steuernummer vs. USt-IdNr.
Auf der Rechnung genügt eine von beiden: die vom Finanzamt vergebene Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Kleinunternehmer und Freiberufler ohne EU-Handel nutzen meist die Steuernummer. Sobald du grenzüberschreitend an Unternehmen in der EU lieferst, brauchst du die USt-IdNr. — §14a UStG verlangt sie dann für beide Parteien.
Kleinbetragsrechnung: was gilt bis 250 Euro?
Eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV braucht nur: Name und Anschrift des Ausstellers, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz. Diese Erleichterung passt für Bar- und Ladenverkäufe, Quittungen und Kassenbelege.
Sonderfälle: Kleinunternehmer, EU und Reverse Charge
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG entfällt der Steuerausweis komplett. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen regelt §14a UStG zusätzliche Pflichtangaben wie die USt-Identifikationsnummer.
Reverse Charge, EU-Lieferung und Gutschrift
Beim Reverse Charge weist du keine Umsatzsteuer aus, sondern setzt den Pflicht-Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" — die Steuerschuld geht auf den Empfänger über. Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung an ein Unternehmen in der EU müssen die USt-IdNr. beider Parteien auf der Rechnung stehen; die Rechnung ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats auszustellen (§14a UStG). Rechnet der Empfänger ab statt der Leistende, ist die Angabe „Gutschrift" verpflichtend.
Die Voraussetzungen, den Pflichttext und eine Musterrechnung behandelt die Vertiefung Rechnung nach §13b UStG. Diese allgemeine Seite bleibt beim Überblick über die Sonderfälle.
Anzahlungs- und Schlussrechnung
Eine Anzahlungs- oder Abschlagsrechnung stellst du vor der vollständigen Leistung, wenn du einen Teilbetrag im Voraus abrechnest. Sie trägt dieselben Pflichtangaben nach §14 UStG wie jede andere Rechnung. Ist die Leistung erbracht, folgt die Schlussrechnung über das Gesamtentgelt. Darin müssen die bereits erhaltenen Anzahlungen samt der darauf entfallenden Umsatzsteuer offen abgezogen werden — sonst würde derselbe Umsatz doppelt der Steuer unterworfen. Rechne also Gesamtbetrag minus bereits fakturierte Anzahlungen, damit am Ende nur der Restbetrag zur Zahlung offen bleibt.
Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?
Der wirtschaftliche Schaden trifft meist den Empfänger: Ohne vollständige Angaben kein Vorsteuerabzug. Du bist zur Berichtigung verpflichtet — in der Praxis per Storno und Neuausstellung mit Bezug zur Originalnummer. Wie das sauber abläuft, zeigt der Ratgeber Rechnung schreiben. Invoify prüft vor jedem Versand automatisch, ob alle §14-Angaben vorhanden sind, und blockiert unvollständige Rechnungen.
Häufige Fehler bei den Pflichtangaben
Nie wieder eine Pflichtangabe vergessen
Invoify prüft §14 UStG automatisch und blockiert unvollständige Rechnungen vor dem Versand. Kostenlos.
Rechnung kostenlos schreibenHäufige Fragen zu den Pflichtangaben
Fachlicher Stand & Quellen. Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand vom 13. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die Primärquellen:
Pflichtangaben bleiben Referenz: aktualisierte Owner-Grenzen 2026
Der Pillar bleibt die zitierfähige Referenz für § 14 UStG, Kleinbetrag und wichtige Sonderhinweise. Diese Seite bleibt der kanonische Owner für den allgemeinen Katalog der Rechnungsangaben. Sie fasst angrenzende Fragen nur so weit zusammen, wie es für die Auswahl nötig ist. Die eigentliche Anleitung, Berechnung oder Vorlage liegt jeweils auf der verlinkten Vertiefung.
Er übernimmt nicht den Empfänger-Workflow und wird nicht mit Vorlagen-, Belegmanagement- oder Archiv-Keywords überladen. Die Grenze verhindert, dass ähnliche Begriffe zu austauschbaren Seiten werden. Ändern sich im Jahr 2027 einzelne Fristen, Beträge oder Produktdetails, wird der bestehende Owner mit Prüfdatum aktualisiert; es entsteht keine nahezu identische Jahreskopie.
Entscheidungs- und Freigabeablauf
- Ausgangsfall bestimmenDokumentiere zuerst den konkreten Vorgang, bevor der Überblick „den allgemeinen Katalog der Rechnungsangaben“ auf einen Detailfall angewendet wird.
- Owner auswählenNutze die Entscheidungsmatrix und wechsle für Spezialfragen auf den verlinkten Detail-Owner.
- Daten und Nachweis prüfenHalte Eingaben, Quelle, Ergebnis und verantwortliche Freigabe gemeinsam fest.
- Ergebnis kontrollierenPrüfe vor Abschluss, ob Überblick, Detailentscheidung und Produktprozess dieselbe Aussage transportieren.
Für die Umsetzung werden Ausgangsdaten, gewählter Owner, fachliche Entscheidung und Nachweis am Vorgang zusammengehalten. Ein Link ist dabei nicht nur Navigation: Er markiert, welche Seite die Detailantwort verantwortet. Wer später aktualisiert, erkennt dadurch, ob eine Änderung in diesem Überblick oder im spezialisierten Child vorgenommen werden muss.
Bei Ausnahmen wird kein plausibel klingender Standard eingesetzt. Stattdessen erhält der offene Punkt eine verantwortliche Person, eine konkrete Rückfrage und einen nächsten Prüftermin. Wiederkehrende Standardfälle dürfen erst automatisiert werden, nachdem Eingaben und Ergebnis anhand eines realen Beispiels kontrolliert wurden.
| Detail-Owner | Wann dorthin wechseln |
|---|---|
| Rechnung prüfen | eingegangenen Beleg formal und sachlich kontrollieren |
| Rechnungsfreigabe | Rolle, Status und Vier-Augen-Entscheidung |
| Rechnung digitalisieren | Scan/OCR und Originalbezug organisieren |
Belegprüfung, Archiv und Arbeitsvorlagen
Die folgenden Vertiefungen besitzen jeweils einen klar abgegrenzten Suchintent. Dieser Hub erklärt die Auswahl und verweist für Berechnung, Vorlage oder Spezialablauf auf den zuständigen Owner. Dadurch bleiben Antworten aktualisierbar, ohne denselben Inhalt auf mehreren URLs zu wiederholen.
| Vertiefung | Eigener Fokus |
|---|---|
| Rechnung prüfen: formal, sachlich und rechnerisch in der richtigen Reihenfolge | Eine praxistaugliche Prüfmatrix für Eingangsrechnungen – vom sicheren Eingang bis zur dokumentierten Entscheidung. |
| Rechnungsfreigabe organisieren: Rollen, Status und Vier-Augen-Prinzip | So wird aus einer geprüften Rechnung eine kontrollierte Zahlungsentscheidung, ohne Zuständigkeiten oder Ausnahmen zu verstecken. |
| Rechnungsverarbeitung: den vollständigen Eingangsprozess sicher gestalten | Der End-to-End-Hub für Eingangsrechnungen – mit Statusmodell, Rollen und Schnittstellen zu Prüfung, Freigabe und Archivierung. |
| Rechnung digitalisieren: Papierbelege vollständig scannen und OCR sicher prüfen | Vom Papieroriginal zur kontrollierten Bilddatei mit prüfbarem OCR-Volltext – ohne Archivierung und Buchung zu vermischen. |
| Revisionssichere Archivierung: Nachvollziehbarkeit statt Marketing-Siegel | Welche Eigenschaften ein belastbarer digitaler Archivprozess braucht – ohne eine pauschale Softwarezertifizierung vorzutäuschen. |
| GoBD bei Rechnungen: Nachvollziehbarkeit von Entstehung bis Korrektur | Was die GoBD praktisch für Rechnungserstellung, Änderungen und digitale Belegketten bedeuten – ohne Fristthemen zu duplizieren. |
| Belege digitalisieren: Quittungen, Nachweise und Fremdbelege sicher erfassen | Ein praktischer Belegworkflow von Smartphone-Foto und Scan bis zur kontrollierten Ablage – ohne Buchhaltungsfunktion zu behaupten. |
| Belegmanagement: Eingang, Status, Verantwortung und Ablage zusammenführen | Der Prozess-Owner für Fremdbelege – mit Statusmodell und ehrlicher Abgrenzung zu Buchhaltung und Steuererklärung. |
| Bewirtungsbeleg ausfüllen: Anlass, Teilnehmer und Rechnung vollständig dokumentieren | Mit ausfüllbarem Muster und Beispielen für konkrete Bewirtungsanlässe – klar getrennt von Eigenbeleg und normaler Restaurantquittung. |
| Kassenbuch-Vorlage herunterladen und Bargeldbewegungen nachvollziehbar erfassen | Nutzbare CSV-Vorlage mit Beispielbuchungen – plus klare Erklärung, wann eine Tabelle nicht als elektronische Kasse genügt. |
| EÜR-Vorlage herunterladen: Einnahmen und Ausgaben strukturiert vorbereiten | Nutzbare Erfassungsvorlage für die Vorbereitung einer Einnahmenüberschussrechnung, ohne eine Steuererklärungsfunktion vorzutäuschen. |
| Stundenzettel-Vorlage herunterladen: Arbeits- und Projektzeiten sauber erfassen | Nutzbare Zeitvorlage für Beschäftigte und Projekte, mit sauberer Trennung von Arbeitszeitnachweis und abrechenbarer Kundenleistung. |
Produktgrenze und Review
Invoify führt durch Pflichtfelder bei Ausgangsbelegen und kann strukturierte E-Rechnungen erzeugen. Eine allgemeine rechtliche Garantie für jeden Einzelfall wird nicht gegeben.
Produktclaims wurden am 31. Juli 2026 gegen die aktuelle Invoify-Funktionsdokumentation geprüft. Fachliche Rechts-, Steuer- oder Bewertungsentscheidungen bleiben bei den verantwortlichen Personen beziehungsweise ihrer Beratung. Nächster turnusmäßiger Review: Januar 2027; frühere Prüfung bei Gesetzes-, Standard- oder Produktänderung.