Pre-Launch Invoify ist aktuell für jeden komplett kostenfrei Jetzt sichern
nvoify
Anmelden Kostenlos starten
Start Ratgeber E-Rechnung-Pflicht

E-Rechnung-Pflicht 2027: Wer ab 1. Januar ausstellen muss

Rechtsstand: 08/2026 · Aktualisiert am 7. August 2026 · Lesezeit 12 Min · Basis: §14 UStG, §34a UStDV, BMF-FAQ Stand März 2026, EN 16931

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Für betroffene Ausgangsumsätze endet der allgemeine Übergang gestaffelt: 2027 bei Ausstellern mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 auch für die übrigen betroffenen Aussteller. Dauerhafte Ausnahmen, etwa für Kleinunternehmer-Umsätze, bleiben bestehen.

Rechnung kostenlos schreiben
Das Wichtigste in Kürze
Empfangspflicht für E-Rechnungen im B2B seit 1. Januar 2025 — für jedes inländische Unternehmen.
Ausstellungspflicht ab 1. Januar 2027 bei über 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Ab 1. Januar 2028 ist der allgemeine Übergang beendet; dauerhafte gesetzliche Ausnahmen bleiben bestehen.
E-Rechnung = strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) — ein PDF genügt nicht.
Ausgenommen: B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und bestimmte steuerfreie Umsätze.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter elektronischer Datensatz nach der EU-Norm EN 16931, der maschinell verarbeitet werden kann. Ein als PDF verschicktes Bild einer Rechnung zählt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung.

Rechtsgrundlage ist §14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024. Zulässig sind in Deutschland zwei Formate: XRechnung (reines XML, Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Beide erfüllen die Norm EN 16931.

Der Unterschied zur klassischen Rechnung liegt in der Maschinenlesbarkeit: Der Empfänger kann die Daten ohne Abtippen in seine Buchhaltung übernehmen. Welche Angaben inhaltlich enthalten sein müssen, ändert sich dadurch nicht — es gelten weiter die Pflichtangaben nach §14 UStG.

Fristen: Was gilt ab 2025, 2027 und 2028?

Die Empfangsfähigkeit gilt seit 1. Januar 2025. Für betroffene Ausgangsumsätze endet der allgemeine Übergang nach Vorjahresumsatz gestaffelt: 2027 über 800.000 Euro, 2028 für die übrigen Aussteller. Kleinunternehmer- und weitere gesetzliche Ausnahmen werden separat geprüft.
Ab wannWerWas gilt
01.01.2025alle Unternehmen (B2B)E-Rechnungen empfangen können (Pflicht)
bis 31.12.2026alle AusstellerÜbergang: Papier/PDF weiter erlaubt
01.01.2027Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)
01.01.2028übrige betroffene B2B-Ausstellerallgemeiner Übergang beendet; Ausnahmen bleiben

Maßgeblich für die 800.000-Euro-Grenze ist der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Ein EDI-Verfahren, das die Norm noch nicht vollständig erfüllt, darf laut BMF-FAQ zur E-Rechnung bis Ende 2027 weiterverwendet werden.

E-Rechnung 2027: die Entscheidungsmatrix zum 1. Januar

Für 2027 sind Umsatz, Umsatzart und gesetzliche Ausnahme getrennt zu prüfen. Mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Kalenderjahr 2026 beendet den allgemeinen Übergang für betroffene inländische B2B-Ausgangsumsätze zum 1. Januar 2027. Ein kleinerer Umsatz verschiebt das allgemeine Ende auf 2028, hebt aber weder Empfangspflicht noch individuelle Formatvorgaben auf.
SituationStatus am 01.01.2027Nächster Schritt
2026 über 800.000 € Umsatzallgemeiner Übergang für betroffene B2B-Ausgangsumsätze beendetFormat, Empfängerdaten, Validierung und Versandprozess vor Jahreswechsel testen
2026 höchstens 800.000 € UmsatzÜbergang für die Ausstellung grundsätzlich noch bis Ende 2027 nutzbarEmpfang weiter sicherstellen und Umstellung auf spätestens 2028 vorbereiten
Kleinunternehmer-Umsatz nach §19 UStGvon der E-Rechnungs-Ausstellungspflicht ausgenommenE-Rechnungen trotzdem empfangen und ordnungsgemäß aufbewahren können
Rechnung an Privatpersonreiner B2C-Fall fällt nicht unter die obligatorische B2B-E-RechnungEmpfängerstatus dokumentieren und andere Rechnungspflichten einhalten

Die Umsatzgrenze allein beantwortet den Fall nicht. Zuerst wird geprüft, ob überhaupt ein inländischer B2B-Umsatz im Anwendungsbereich vorliegt. Danach folgen mögliche dauerhafte Ausnahmen, der Gesamtumsatz 2026 und schließlich die Anforderungen des Empfängers. Öffentliche Auftraggeber können beispielsweise unabhängig von der allgemeinen B2B-Übergangsfrist ein bestimmtes Format und einen vorgegebenen Übertragungsweg verlangen.

Praxisbeispiel: Ein regelbesteuerter Dienstleister erzielt 2026 einen Gesamtumsatz von 920.000 Euro und rechnet 2027 eine inländische B2B-Leistung ab. Liegt keine gesetzliche Ausnahme vor, muss der Prozess ab 1. Januar 2027 eine E-Rechnung erzeugen. Erzielt ein anderer Aussteller 2026 nur 420.000 Euro, kann er den allgemeinen Übergang grundsätzlich noch 2027 nutzen; freiwillig früher umzustellen ist möglich und reduziert den Zeitdruck vor 2028.

Wer ist betroffen — und wer nicht?

Grundsätzlich betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Nicht in die Ausstellungspflicht fallen insbesondere B2C-Fälle; Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen von Kleinunternehmern.
Empfangspflicht: jedes inländische Unternehmen, auch Kleinunternehmer nach §19 UStG
Ausstellung ab 2027/2028: betroffene inländische B2B-Aussteller nach Übergang; dauerhafte Ausnahmen separat
Ausgenommen: Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
Ausgenommen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (§33 UStDV)
Ausgenommen: bestimmte steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8–29 UStG
Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit, müssen aber empfangen können

Auch als Kleinunternehmer nach §19 UStG bist du zwar vom Ausstellen einer E-Rechnung befreit, musst aber seit 2025 eingehende E-Rechnungen annehmen können. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht dafür als technisches Minimum.

XRechnung oder ZUGFeRD — welches Format?

XRechnung ist reines XML und für öffentliche Auftraggeber Pflicht. ZUGFeRD kombiniert ein sichtbares PDF mit eingebettetem XML und ist im B2B praktischer, weil Menschen es lesen können.
FormatAm besten für
XRechnungRechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber (Leitweg-ID)
ZUGFeRD 2.xB2B-Rechnungen, bei denen Empfänger das PDF auch sehen wollen

XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile können die Anforderungen der EN 16931 erfüllen. Die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC-WL sind laut BMF für diesen gesetzlichen Zweck ausgenommen. Bei Behörden wird die vom konkreten Auftraggeber verlangte Buyer Reference beziehungsweise Leitweg-ID und der vorgegebene Übertragungsweg benötigt; kein einzelnes Format deckt ohne Empfängerprüfung automatisch jeden Prozess ab.

Was du jetzt konkret tun musst

Sorge zuerst für die Empfangsfähigkeit — sie ist seit 2025 relevant. Für betroffene Ausgangsumsätze nach Ende des jeweiligen Übergangs brauchst du einen Prozess, der das akzeptierte strukturierte Format erzeugt, prüft und über den richtigen Kanal überträgt.

So bereitest du dich in drei Schritten vor:

1

Empfang sicherstellen

Ein festes E-Mail-Postfach für eingehende Rechnungen einrichten und intern kommunizieren. Das erfüllt die Empfangspflicht seit 2025.

2

Ausgabeformat wählen

Ein Programm nutzen, das ZUGFeRD und XRechnung erzeugt und gegen EN 16931 prüft — so bist du auf 2027 und 2028 vorbereitet.

3

Archivierung klären

E-Rechnungen sind im Originalformat aufzubewahren. Die Frist klärst du mit deinem Steuerberater; das strukturierte XML muss unverändert erhalten bleiben.

Invoify erzeugt die E-Rechnung automatisch beim Versand, validiert sie gegen EN 16931 und lässt dich pro Beleg zwischen ZUGFeRD und XRechnung umschalten. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Ratgeber Rechnung schreiben.

Ausnahmen: Wer und was ist von der E-Rechnungspflicht befreit?

Nicht jeder Umsatz fällt unter die Pflicht. Ausgenommen sind Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise sowie bestimmte steuerfreie Umsätze — und Kleinunternehmer beim Ausstellen.
AusnahmeGilt für
B2C / PrivatkundenRechnungen an Endverbraucher sind komplett ausgenommen
Kleinbetragsrechnung ≤ 250 €Rechnungen bis 250 Euro brutto nach §33 UStDV
Fahrausweisegelten nach §34 UStDV als Rechnung und sind ausgenommen
Steuerfreie Umsätzebestimmte steuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 8–29 UStG
Kleinunternehmervon der Ausstellungspflicht befreit (§34a UStDV) — Empfang bleibt Pflicht

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen Ausstellen und Empfangen: Die genannten Ausnahmen betreffen nur die Ausstellungspflicht. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für jedes inländische Unternehmen — unabhängig davon, ob du selbst je eine E-Rechnung ausstellen musst. Prüfe im Zweifel für jeden Beleg, ob eine der Ausnahmen greift, statt sie pauschal anzunehmen.

XRechnung oder ZUGFeRD? Der Vergleich

Beide Formate erfüllen die Norm EN 16931 und sind rechtlich gleichwertig. XRechnung ist reines XML für den öffentlichen Sektor, ZUGFeRD verbindet ein sichtbares PDF mit eingebettetem XML für den B2B-Alltag.
KriteriumXRechnungZUGFeRD 2.x
Aufbaureines XML, kein SichtbelegPDF/A-3 mit eingebettetem XML
EinsatzBehörden & öffentliche AuftraggeberB2B-Geschäftsverkehr
Für Menschen lesbarnur mit Viewerja, das PDF ist direkt sichtbar

Wenn du an öffentliche Auftraggeber lieferst, führt an XRechnung kein Weg vorbei — meist zusammen mit einer Leitweg-ID. Im normalen Geschäftsverkehr ist ZUGFeRD angenehmer, weil dein Kunde das PDF wie gewohnt öffnen kann und die Buchhaltung trotzdem das strukturierte XML erhält. Ein gutes Tool erzeugt beide Formate aus derselben Rechnungsvorlage.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Teilweise: Empfangen musst du seit 2025, ausstellen nicht. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind über §34a UStDV von der Ausstellungspflicht befreit — die Empfangspflicht gilt trotzdem.

Für den Empfang reicht seit dem 1. Januar 2025 ein festes E-Mail-Postfach als technisches Minimum. Sobald ein Geschäftspartner dir eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei schickt, musst du sie annehmen und im Original aufbewahren können — auch als Kleinunternehmer.

Beim Ausstellen bleibst du frei: Du darfst weiter Papier- oder PDF-Rechnungen stellen. Achte dabei nur darauf, keine Umsatzsteuer auszuweisen. Alle Details dazu findest du im Ratgeber Kleinunternehmer-Rechnung.

In 4 Schritten auf die E-Rechnung vorbereiten

Sichere zuerst den Empfang, wähle dann dein Format, prüfe deine Stammdaten und nutze eine Software, die das strukturierte Format automatisch erzeugt und validiert.
1

E-Mail-Empfang sichern

Richte ein festes Postfach für eingehende Rechnungen ein und kommuniziere die Adresse an deine Geschäftspartner. Das erfüllt die Empfangspflicht seit 2025.

2

Format wählen

Empfänger, Profil, Version, Syntax und Kanal gemeinsam klären. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Profile sind mögliche Ausgaben; die konkrete Annahme wird mit dem Zielsystem getestet.

3

Stammdaten & Leitweg-ID prüfen

Hinterlege vollständige Kunden- und Firmendaten, damit das XML valide ist. Für Rechnungen an Behörden brauchst du zusätzlich die Leitweg-ID des Empfängers.

4

Tool oder Software nutzen

Invoify kann aus freigegebenen Belegdaten ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen und die unterstützte Ausgabe technisch validieren. Empfängeranforderung, Steuerfall und externer Zustellweg bleiben separat zu prüfen.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beleg selbst findest du im Ratgeber Rechnung schreiben.

Häufige Fehler bei der E-Rechnung

Die teuersten Fehler passieren am Anfang: ein PDF für eine E-Rechnung halten, den Empfang nicht einrichten, das falsche Format an Behörden schicken oder die Leitweg-ID vergessen.
Ein PDF für eine echte E-Rechnung halten → Ein reines PDF erfüllt seit 2025 die Pflicht nicht. Es braucht ein strukturiertes Format nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD).
Empfang nicht eingerichtet → Wer keine E-Rechnungen annehmen kann, gerät in Verzug und riskiert Probleme beim Vorsteuerabzug. Ein E-Mail-Postfach genügt als Minimum.
Falsches Format an eine Behörde → Öffentliche Auftraggeber verlangen in der Regel XRechnung. Ein ZUGFeRD-PDF wird dort teils nicht akzeptiert.
Leitweg-ID vergessen → Ohne die Leitweg-ID des Empfängers lässt sich eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber nicht korrekt zustellen.

Auf die E-Rechnung vorbereitet — kostenlos

ZUGFeRD und XRechnung automatisch beim Versand, gegen EN 16931 validiert. Ohne Kreditkarte.

Rechnung kostenlos schreiben

Häufige Fragen zur E-Rechnung-Pflicht

Empfangen: seit 1. Januar 2025 für inländische Unternehmer. Ausstellen: Für betroffene Umsätze endet der allgemeine Übergang 2027 bei über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und 2028 für die übrigen Aussteller. Dauerhafte Ausnahmen, insbesondere für Kleinunternehmer-Umsätze, bleiben bestehen.

Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Von der Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung sind sie ausgenommen; sie dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen stellen. Auf die Empfangsfähigkeit kommt es trotzdem an.

Nein. Ein einfaches PDF ist seit 1. Januar 2025 keine E-Rechnung mehr. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931 — zulässig sind XRechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML).

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sowie steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 8–29 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen.

Seit 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können; laut BMF genügt dafür technisch bereits ein E-Mail-Postfach. Praktisch braucht es zusätzlich Zuständigkeit, sichere Ablage, Lesbarkeit und einen Prozess für fehlerhafte oder nicht zuordenbare Dateien. Zugang und zivilrechtliche Folgen werden im konkreten Übermittlungsweg beurteilt.

Zum Empfangen genügt laut BMF technisch ein E-Mail-Postfach. Für betroffene Ausgangsumsätze brauchst du einen Prozess, der ein zulässiges strukturiertes Format erzeugt und prüft. Invoify kann ZUGFeRD und XRechnung aus freigegebenen Daten erstellen und technisch validieren; ein eigener Peppol- oder Behördenportal-Versand ist nicht enthalten.

Die Leitweg-ID ist eine Adressierungsnummer, über die eine E-Rechnung dem richtigen öffentlichen Auftraggeber zugeordnet wird. Sie ist beim Versand an Behörden nötig und wird typischerweise mit dem XRechnung-Format kombiniert. Die konkrete ID teilt dir der jeweilige Auftraggeber mit.

Ja. Beide Formate erfüllen die Norm EN 16931 und gelten als gültige E-Rechnung. Der Unterschied ist praktischer Natur: XRechnung ist reines XML und im öffentlichen Sektor Pflicht, ZUGFeRD kombiniert ein sichtbares PDF mit eingebettetem XML und ist im B2B oft angenehmer.

E-Rechnungen unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und sind revisionssicher im Originalformat zu speichern — das strukturierte XML muss unverändert erhalten bleiben. Die genaue Aufbewahrungsfrist klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Weiterführende Ratgeber
Was muss auf eine Rechnung? Pflichtangaben nach §14 UStG Kleinunternehmer-Rechnung: Muster & §19 UStG Rechnung schreiben: Anleitung in 6 Schritten

Fachlicher Stand & Quellen. Dieser Ratgeber gibt den am 7. August 2026 geprüften Rechtsstand wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die Primärquellen:

§14 UStG (Ausstellung von Rechnungen) §33 UStDV (Kleinbetragsrechnung) BMF-FAQ zur E-Rechnung

Fristen 2027 und 2028 zentral aktualisiert: aktualisierte Owner-Grenzen 2026

Direktentscheidung: Empfang ist seit 2025 relevant; für die Ausstellung gelten die gesetzlichen Übergänge 2027 und 2028. Jahresfragen bleiben auf dieser URL und erzeugen keine 2026-/2027-Duplikate.

Der Pflicht-Owner ordnet betroffene Umsätze, Ausnahmen, Umsatzgrenze der Übergangsregel und Zeitachse ein. Diese Seite bleibt der kanonische Owner für die deutsche E-Rechnungspflicht und ihre Übergangsregeln. Sie fasst angrenzende Fragen nur so weit zusammen, wie es für die Auswahl nötig ist. Die eigentliche Anleitung, Berechnung oder Vorlage liegt jeweils auf der verlinkten Vertiefung.

Formatwahl, Erzeugen, Empfangen, Lesen, Validieren und Archivieren liegen auf technischen Child-Ownern. Die Grenze verhindert, dass ähnliche Begriffe zu austauschbaren Seiten werden. Ändern sich im Jahr 2027 einzelne Fristen, Beträge oder Produktdetails, wird der bestehende Owner mit Prüfdatum aktualisiert; es entsteht keine nahezu identische Jahreskopie.

Entscheidungs- und Freigabeablauf

  1. Ausgangsfall bestimmenDokumentiere zuerst den konkreten Vorgang, bevor der Überblick „die deutsche E-Rechnungspflicht und ihre Übergangsregeln“ auf einen Detailfall angewendet wird.
  2. Owner auswählenNutze die Entscheidungsmatrix und wechsle für Spezialfragen auf den verlinkten Detail-Owner.
  3. Daten und Nachweis prüfenHalte Eingaben, Quelle, Ergebnis und verantwortliche Freigabe gemeinsam fest.
  4. Ergebnis kontrollierenPrüfe vor Abschluss, ob Überblick, Detailentscheidung und Produktprozess dieselbe Aussage transportieren.

Für die Umsetzung werden Ausgangsdaten, gewählter Owner, fachliche Entscheidung und Nachweis am Vorgang zusammengehalten. Ein Link ist dabei nicht nur Navigation: Er markiert, welche Seite die Detailantwort verantwortet. Wer später aktualisiert, erkennt dadurch, ob eine Änderung in diesem Überblick oder im spezialisierten Child vorgenommen werden muss.

Bei Ausnahmen wird kein plausibel klingender Standard eingesetzt. Stattdessen erhält der offene Punkt eine verantwortliche Person, eine konkrete Rückfrage und einen nächsten Prüftermin. Wiederkehrende Standardfälle dürfen erst automatisiert werden, nachdem Eingaben und Ergebnis anhand eines realen Beispiels kontrolliert wurden.

Detail-OwnerWann dorthin wechseln
E-Rechnung für Kleinunternehmer§ 19 und Übergänge zusammenführen
E-Rechnungsformatekonkrete Standards und Container auswählen
E-Rechnung empfangenEingangskanal und Prüfprozess einrichten

E-Rechnungsformate und technische Prozesse

Die folgenden Vertiefungen besitzen jeweils einen klar abgegrenzten Suchintent. Dieser Hub erklärt die Auswahl und verweist für Berechnung, Vorlage oder Spezialablauf auf den zuständigen Owner. Dadurch bleiben Antworten aktualisierbar, ohne denselben Inhalt auf mehreren URLs zu wiederholen.

VertiefungEigener Fokus
XRechnung erstellen: vom Rechnungsinhalt zur validierten XML-DateiDer vollständige Arbeitsablauf für eine XRechnung – mit Feldlandkarte, XML-Ausschnitt, Validierung und ehrlichen Produktgrenzen.
ZUGFeRD-Rechnung erstellen: Profil wählen, XML einbetten und Ergebnis validierenSo entsteht aus Rechnungsdaten eine hybride ZUGFeRD-Rechnung, bei der sichtbares PDF und eingebettete XML denselben Inhalt tragen.
PDF in E-Rechnung umwandeln: Daten rekonstruieren, validieren und Risiken vermeidenEine PDF wird nicht durch Dateikonvertierung zur E-Rechnung. So werden strukturierte Daten kontrolliert rekonstruiert und validiert.
E-Rechnung validieren: technische, semantische und fachliche Fehler findenWarum „XML gültig“ nicht automatisch „Rechnung richtig“ bedeutet und welche Prüfstufen vor Versand und Verarbeitung nötig sind.
E-Rechnung empfangen: Eingangskanäle absichern und jede Datei kontrolliert verarbeitenSo wird aus einem technischen Dateieingang ein sicherer, nachvollziehbarer E-Rechnungsprozess mit klaren Verantwortlichkeiten.
E-Rechnung lesen: XML sicher visualisieren und Rechnungsfelder richtig verstehenSo wird eine strukturierte E-Rechnung lesbar, ohne das Original zu verändern oder Darstellung mit Validierung zu verwechseln.
E-Rechnung archivieren: strukturierten Teil, Lesbarkeit und Nachweise erhaltenSo bleiben E-Rechnungen über die Aufbewahrungszeit maschinenlesbar, auffindbar und mit ihrem Prüf- und Freigabeweg verbunden.
E-Rechnung versenden: richtigen Kanal wählen und Zustellung nachweisenDer sichere Versandprozess für XRechnung und ZUGFeRD – vom Empfängerprofil bis zu Annahme, Fehlerbehandlung und Nachweis.
E-Rechnungsformate verstehen und das passende Format auswählenWie Standard, Syntax, Profil, Container und Transport zusammenspielen – und warum PDF allein kein strukturiertes E-Rechnungsformat ist.
EN 16931 erklärt: das semantische Datenmodell hinter europäischen E-RechnungenDie Feldlandkarte für EN 16931 und der Unterschied zwischen semantischem Standard, XML-Syntax und nationalem Profil.
E-Rechnung für Kleinunternehmer: Empfang, Ausstellung und Steuerhinweis richtig trennenKleinunternehmerregelung und E-Rechnungspflicht sind zwei verschiedene Fragen. So werden sie im Belegprozess sauber verbunden.
E-Rechnung für Vereine: unternehmerische Bereiche, Empfang und Ausstellung einordnenWarum die Rechtsform Verein keine pauschale Antwort liefert und wie jeder Umsatz dem richtigen Tätigkeitsbereich zugeordnet wird.

Produktgrenze und Review

Invoify kann ZUGFeRD und XRechnung aus freigegebenen Rechnungsdaten erzeugen und technisch validieren. Die Pflichtprüfung des konkreten Umsatzes bleibt eine fachliche Entscheidung.

Produktclaims wurden am 31. Juli 2026 gegen die aktuelle Invoify-Funktionsdokumentation geprüft. Fachliche Rechts-, Steuer- oder Bewertungsentscheidungen bleiben bei den verantwortlichen Personen beziehungsweise ihrer Beratung. Nächster turnusmäßiger Review: Januar 2027; frühere Prüfung bei Gesetzes-, Standard- oder Produktänderung.

BMF-Stand März 2026

E-Rechnung-Pflicht 2027 und 2028: Übergang und dauerhafte Ausnahmen trennen

Direktantwort: Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2026 dürfen alle Rechnungsaussteller für betroffene Umsätze noch eine sonstige Rechnung nutzen. Für Aussteller mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz reicht dieser Übergang bis Ende 2027. Ab 2028 endet der allgemeine Übergang; gesetzliche Ausnahmen – insbesondere für Kleinunternehmer-Umsätze – bleiben bestehen.

Die Formulierung „ab 2028 alle“ ist deshalb nur als Kurzform für das Ende der allgemeinen Übergangsregel brauchbar. Sie darf nicht so verstanden werden, als würden Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweise, bestimmte steuerfreie Umsätze oder Rechnungen von Kleinunternehmern plötzlich ihre besondere Regel verlieren. Entscheidend ist immer zuerst der konkrete Umsatz, danach die zeitlich anwendbare Übergangsregel.

Zeitraum beziehungsweise FallEmpfangAusstellungEntscheidender Nachweis
seit 1. Januar 2025inländische Unternehmer müssen E-Rechnung empfangen könnenÜbergang kann noch genutzt werdenzentraler Eingang und tatsächliche Abrufbarkeit
bis 31. Dezember 2026unverändertalle Aussteller dürfen statt E-Rechnung eine sonstige Rechnung wählenbei elektronischer sonstiger Rechnung Zustimmung des Empfängers beachten
Kalenderjahr 2027, Vorjahresumsatz über 800.000 €unverändertfür betroffene inländische B2B-Umsätze grundsätzlich E-RechnungGesamtumsatz des Ausstellers im Kalenderjahr 2026
Kalenderjahr 2027, Vorjahresumsatz höchstens 800.000 €unverändertverlängerter Übergang bis Jahresende möglichVorjahresumsatz und gewählter Rechnungsweg
ab 1. Januar 2028unverändertallgemeine Übergänge beendetB2B-Tatbestand und dauerhafte Ausnahme separat prüfen
Kleinunternehmer-Umsatz nach § 19 Absatz 1 UStGKleinunternehmer müssen empfangen könnenvon der verpflichtenden Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommenStatus und konkreter steuerfreier Umsatz

Die aktuelle BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung trägt den Stand März 2026. Sie nennt für den Empfang keine allgemeine Ausnahme für inländische Unternehmer und bestätigt die Kleinunternehmer-Ausnahme bei der Ausstellung. Für B2G-Vorgänge können unabhängig davon Bundes- oder Landesrecht, Vergabeunterlagen, Leitweg-ID und Portalvorgaben gelten.

Ein Umsatz, eine Entscheidung

Vor jeder Fristfrage den konkreten Rechnungsvorgang prüfen

  • Ansässigkeit: Sitz, Geschäftsleitung beziehungsweise beteiligte Betriebsstätte von Aussteller und Empfänger bestimmen.
  • Empfängerrolle: Leistung für das Unternehmen, Privatbereich, nichtunternehmerische juristische Person oder öffentliche Stelle unterscheiden.
  • Umsatz: Leistungsart, Leistungsort und eine mögliche Steuerbefreiung am konkreten Vorgang prüfen.
  • Dauerhafte Ausnahme: Kleinbetrag, Fahrausweis, §-4-Fall oder Kleinunternehmer-Umsatz nicht mit einer Übergangsfrist verwechseln.
  • Zeitachse: Leistungsdatum und bei 2027-Fällen den maßgeblichen Vorjahresumsatz des Ausstellers dokumentieren.
  • Format: XRechnung, geeignetes ZUGFeRD-Profil oder zulässiges vereinbartes Format nach Empfängerfähigkeit wählen.
  • Transport: E-Mail, Portal, Peppol oder Schnittstelle getrennt vom Dateiformat festlegen.
  • Nachweis: Originaldatei, Validierungsbericht, Versand und Annahme beziehungsweise Fehler zusammenführen.

Ein PDF bleibt eine sonstige Rechnung, auch wenn es per E-Mail versendet wird. Umgekehrt macht der Versand über Peppol eine fachlich falsche XML nicht richtig. Das Format erklärt E-Rechnungsformate; die technische Erzeugung vertiefen XRechnung erstellen und ZUGFeRD erstellen. Kleinunternehmer werden auf einem eigenen E-Rechnungs-Owner behandelt.

Invoify kann freigegebene Ausgangsrechnungen als XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen und die produktseitig unterstützte Ausgabe technisch validieren. Die Software entscheidet nicht rechtlich, ob der konkrete Umsatz unter die Pflicht fällt, und enthält keinen eigenen Behördenportal- oder Peppol-Zustelldienst. Rechts- und Produktcheck: 5. August 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: Januar 2027.