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Rechnung kostenlos online schreiben

Aktualisiert am 6. August 2026 · Lesezeit 6 Min · Fachlich orientiert an §14 UStG und EN 16931

Erstelle direkt auf dieser Seite kostenlos eine Rechnung. Der Mini-Generator verarbeitet deine Eingaben nur im Browser und öffnet die fertige Ansicht als normale PDF im Druckdialog – ohne Registrierung und ohne Upload. Speichern, Kundenverwaltung, Nummernkreise und strukturierte E-Rechnungen stehen im registrierten Invoify-Produkt bereit.

Rechnung jetzt erstellen In Invoify speichern

Mini-Generator ohne Konto und ohne Datenübertragung · für die registrierte Software ist ein kostenloses Konto erforderlich · Vollumfang während des Pre-Launch kostenfrei, nicht als dauerhaft kostenlos zugesagt

Kostenloser Rechnungsgenerator

Rechnung direkt im Browser erstellen

Trage Absender, Empfänger, Rechnungsdaten und Positionen ein. Die Vorschau rechnet Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag sofort aus. Über den Druckdialog deines Browsers speicherst du die fertige Ansicht als normale PDF-Rechnung – ohne Konto.

  • ohne Registrierung
  • keine Datenübertragung
  • Regelbesteuerung oder § 19 UStG
  • PDF über den Browser
Deine Eingaben bleiben auf diesem Gerät. Der Generator sendet keine Rechnungsdaten an Invoify, legt nichts im Local Storage ab und verwirft alle Angaben beim Neuladen. Die Ausgabe ist eine normale PDF-Ansicht, keine strukturierte E-Rechnung. Steuersatz, Pflichtangaben und der konkrete Geschäftsvorfall bleiben vor Verwendung fachlich zu prüfen.
Rechnungsdaten Beispieldaten ersetzen
1. Rechnungssteller
2. Rechnungsempfänger
3. Rechnungsdaten
4. Positionen
Netto1.000,00 €
5. Text und Zahlung

Öffnet den Druckdialog. Wähle dort „Als PDF speichern“. Der Generator lädt keine Daten hoch.

Live-VorschauNormale PDF-Rechnung
nur lokal
Musterwerk GmbH
Waldstraße 12 77652 Offenburg
rechnung@musterwerk.de
Musterwerk GmbH · Waldstraße 12 · 77652 Offenburg Beispiel Kundin Hauptstraße 8 10115 Berlin
Rechnung RE-2026-0001
Rechnungsdatum
06.08.2026
Leistungsdatum
06.08.2026
Fällig am
20.08.2026
Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir berechnen folgende Leistungen:
LeistungMengeEinzel nettoUSt.Gesamt netto
Beratung und Konzeption10 Std.100,00 €19 %1.000,00 €
Zwischensumme netto1.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %190,00 €
Gesamtbetrag1.190,00 €
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag unter Angabe der Rechnungsnummer. Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug
Für wiederkehrende Abläufe

Speichern, Nummernkreise und E-Rechnung brauchen ein Konto

Der öffentliche Generator erstellt genau eine lokale PDF-Ansicht. Mit dem registrierten Invoify-Produkt verwaltest du Kunden und Entwürfe, vergibst Nummern im Belegprozess, versendest Rechnungen und erzeugst bei erfüllten Voraussetzungen ZUGFeRD oder XRechnung. Der freigegebene Vollumfang ist während des Pre-Launch kostenlos; das ist keine Zusage für einen dauerhaft kostenlosen Volltarif.

Was muss auf einer Rechnung stehen?

Eine Rechnung braucht nach §14 UStG neun Pflichtangaben. Fehlt eine davon, darf der Empfänger die Vorsteuer nicht ziehen — und deine Rechnung ist formal fehlerhaft.

Die Pflichtangaben sind gesetzlich festgelegt und gelten für jede Rechnung über 250 Euro brutto. Diese neun Punkte müssen enthalten sein:

Name & Anschrift des leistenden Unternehmers
Name & Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
Ausstellungsdatum der Rechnung
Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
Menge & Art der Lieferung / Leistung
Zeitpunkt der Lieferung / Leistung (Leistungsdatum)
Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt (netto)
Anzuwendender Steuersatz & Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)

Für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto genügen nach §33 UStDV weniger Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Entgelt inklusive Steuer in einer Summe sowie der Steuersatz. Rechnungsnummer und Empfängeranschrift sind dann nicht zwingend.

Aufbau einer Rechnung: die Vorlage nach DIN 5008

Eine Rechnung ist in vier Bereiche gegliedert: Briefkopf mit Absender, Anschriftfeld des Empfängers, Rechnungskopf mit Nummer und Datum sowie die Positionstabelle mit Summenblock. Die Norm DIN 5008 legt Ränder und Anordnung fest, damit die Rechnung in den Fensterumschlag passt.

Von oben nach unten gehört in eine professionelle Rechnungsvorlage:

Briefkopf Firmenname, Logo, vollständige Absenderanschrift
Anschriftfeld Name und Anschrift des Empfängers (im Fensterbereich)
Rechnungskopf Betreff, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Kunden-/USt-IdNr.
Positionstabelle Menge, Bezeichnung, Einzelpreis, Steuersatz, Positionssumme
Summenblock Netto je Steuersatz, Umsatzsteuer, Bruttobetrag, Zahlbetrag
Fußzeile Bankverbindung (IBAN/BIC), Steuernummer, Registergericht, Zahlungshinweis

Invoify rendert jede Rechnung automatisch in diesem DIN-5008-Layout — identisch auf dem Bildschirm, in der Vorschau und im PDF. Über die Layout-Einstellungen wählst du unter zehn Design-Stilen, passt Akzentfarbe, Schrift und Logogröße an und siehst das Ergebnis sofort in der Live-Vorschau. Eine separate Word- oder Excel-Vorlage brauchst du nicht.

Rechnung schreiben in 6 Schritten mit Invoify

Mit Invoify erfasst und prüfst du eine Rechnung in sechs Schritten. Die § 14-Pflichtfeldprüfung blockiert das Fertigstellen, solange eine erforderliche Angabe fehlt; der konkrete Steuerfall bleibt anhand des Umsatzes zu prüfen.
1

Empfänger wählen

Kunde aus der Kontaktverwaltung wählen oder neu erfassen. Invoify erkennt: Organisation = B2B (netto), Person = B2C (brutto, PAngV-konform). Die Leitweg-ID für Behörden wird direkt übernommen.

2

Rechnungsdaten festlegen

Rechnungsdatum, Leistungsdatum (§14-Pflicht), Zahlungsziel und Zahlungsart eintragen. Zahlungskonditionen mit Skonto per Klick als Vorlage — der Betreff wird automatisch als „Rechnung Nr. …" gesetzt.

3

Umsatzsteuer wählen

Invoify führt durch elf Steuerfälle: Regelbesteuerung, §19 Kleinunternehmer (0 %), Reverse Charge (Inland/EU), innergem. Lieferung, Ausfuhr, OSS u. a. — jeder Fall setzt den korrekten Pflichthinweis.

4

Positionen hinzufügen

Positionen aus dem Produktkatalog (Shopify/WooCommerce), aus gespeicherten Leistungen oder frei — mit Menge, Einzelpreis, Steuersatz je Zeile und Rabatt. Gesamtrabatt und Versandposition mit einem Klick. Den Bestellimport erklärt der Ratgeber Shopify-Rechnung erstellen.

5

Prüfen

Die Live-Vorschau zeigt das fertige Dokument im DIN-5008-Layout. Die §14-Vollständigkeitsprüfung nennt vor dem Versand jede fehlende Pflichtangabe konkret beim Namen.

6

Versenden

Per E-Mail versenden. Erst jetzt vergibt Invoify die lückenlose Rechnungsnummer, setzt Rechnungs- und Fälligkeitsdatum auf den Versandtag, friert das PDF unveränderbar ein und hängt die E-Rechnung (ZUGFeRD) an.

Zahlungsziel, Fälligkeit und Skonto

Ohne vereinbartes Zahlungsziel ist eine Rechnung sofort fällig. Üblich sind 14 oder 30 Tage. Ein Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung — etwa „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen".

Das Zahlungsziel legt fest, bis wann der Kunde zahlen muss. Fehlt eine Angabe, tritt die Fälligkeit nach §271 BGB sofort ein. Ein Skonto mindert den Rechnungsbetrag erst bei tatsächlicher Zahlung innerhalb der Skontofrist — auf der Rechnung steht deshalb nur der Hinweis, nicht der reduzierte Betrag. Die Umsatzsteuer wird nach §17 UStG erst mit der Skonto-Zahlung korrigiert.

Bei Verzug können unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Verzugszinsen und im B2B-Bereich eine Pauschale nach § 288 BGB in Betracht kommen. Invoify unterstützt Zahlungskonditionen und gestufte Mahnungen. Ob Verzug, Zinssatz, Pauschale und Empfängerstatus im konkreten Fall passen, muss vor dem Versand geprüft werden.

Vom Angebot zur Rechnung — ohne doppelte Tipparbeit

Aus einem angenommenen Angebot wird mit einem Klick eine Rechnung. Positionen, Preise und der Steuerfall werden verlustfrei übernommen, die Belege bleiben als Kette nachvollziehbar verknüpft.

Der typische Ablauf im Handel und Handwerk ist eine Belegkette: Angebot → Auftragsbestätigung → Lieferschein → Rechnung. Invoify bildet jeden Schritt ab und überträgt bei der Umwandlung automatisch Empfänger, Positionen, Preise und den korrekten Umsatzsteuerfall — auch der Versand wird als eigene Position mitgenommen. Der Kunde kann ein Angebot sogar über einen öffentlichen Link direkt im Browser online annehmen; der Status springt dann automatisch um.

Jeder Folgebeleg ist über „Verknüpfte Belege" mit seiner Quelle verbunden. So bleibt die gesamte Kette vom Angebot bis zur bezahlten Rechnung lückenlos dokumentiert — ein Vorteil bei Rückfragen und in der Betriebsprüfung.

E-Rechnung: Pflicht ab 2025, 2027 und 2028

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes deutsche Unternehmen im B2B E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt: ab 2027 für Umsätze über 800.000 Euro, ab 2028 für alle.

Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931. In Deutschland sind zwei Formate zulässig: XRechnung (reines XML, Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber) und ZUGFeRD (ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML, für B2B praktisch). Ein klassisches PDF ohne strukturierte Daten gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung.

Ab wannWerWas gilt
01.01.2025alle Unternehmen (B2B)E-Rechnungen empfangen können (Pflicht)
01.01.2027Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)
01.01.2028alle Unternehmen (B2B)E-Rechnungen ausstellen (Pflicht)

Invoify erzeugt die E-Rechnung automatisch beim Versand und validiert sie gegen EN 16931, bevor sie freigegeben wird. Du kannst pro Rechnung zwischen ZUGFeRD und XRechnung umschalten. Damit bist du auf alle drei Stichtage vorbereitet, ohne dein Vorgehen zu ändern.

Rechnung als Kleinunternehmer schreiben (ohne Umsatzsteuer)

Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus. Auf die Rechnung gehört stattdessen ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung — sonst schuldest du die ausgewiesene Steuer trotzdem.

Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigt (Stand der Reform 2025). Deine Rechnung enthält dann alle §14-Pflichtangaben außer Steuersatz und Steuerbetrag, dafür einen Satz wie: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

In Invoify aktivierst du den Kleinunternehmer-Schalter einmal in den Firmeneinstellungen. Danach starten neue Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer und dem hinterlegten Hinweis. Das reduziert das Risiko eines versehentlichen Steuerausweises nach § 14c UStG; die Anwendbarkeit von § 19 UStG muss weiterhin zum Betrieb und Umsatz passen.

Rechnung ohne Gewerbe schreiben

Ohne Gewerbeanmeldung bedeutet nicht automatisch „privat“: Freiberufler stellen unternehmerische Rechnungen nach §14 UStG aus. Ein echter privater Einzelvorgang wird dagegen ohne Umsatzsteuerausweis dokumentiert.

Freiberufler (etwa Designer, Entwickler, Berater oder Journalisten) brauchen kein Gewerbe, handeln aber unternehmerisch und benötigen die zutreffenden steuerlichen Angaben. Privatpersonen können einen echten gelegentlichen Verkauf schriftlich festhalten, dürfen dabei jedoch keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt nur für Unternehmer. Einzelheiten und ein Muster erklärt Rechnung schreiben als Privatperson.

Rechnung korrigieren und stornieren

Eine bereits versendete Rechnung darfst du nicht einfach löschen oder überschreiben. Du korrigierst sie mit einer Stornorechnung oder einer Gutschrift — beide verweisen auf die ursprüngliche Rechnung.

Ist eine Rechnung raus, braucht es einen nachvollziehbaren Korrekturweg. Zwei Wege gibt es:

Stornorechnung — hebt die Originalrechnung vollständig auf (negativer Betrag, mit Bezug zur Ursprungsnummer). Das Original erhält den Status „storniert".
Gutschrift / Korrekturrechnung — für Teilkorrekturen (zu viel berechnet, Rabatt vergessen). Sie mindert den Betrag gezielt und bleibt editierbar.

In Invoify erzeugst du beides aus der versendeten Rechnung heraus — mit eigenem Nummernkreis und automatischer Verknüpfung. Eine festgeschriebene Rechnung bleibt dabei unverändert, die Korrektur ist ein neuer, eigener Beleg. Auch die E-Rechnung wird für die Gutschrift korrekt als Korrekturbeleg (TypeCode 381) erzeugt.

Die 5 häufigsten Fehler beim Rechnung schreiben

Die teuersten Fehler sind fehlende Pflichtangaben, doppelte Rechnungsnummern, falscher Steuerausweis, ein vergessenes Leistungsdatum und ein PDF statt einer echten E-Rechnung.
Fehlende Pflichtangabe → Empfänger verliert den Vorsteuerabzug. Invoify blockt den Versand automatisch.
Lücken oder Dubletten bei der Rechnungsnummer → Erklärungsbedarf bei einer Prüfung. Invoify vergibt pro Mandant fortlaufend und lückenlos.
Umsatzsteuer trotz §19 ausgewiesen → du schuldest die Steuer nach §14c. Der Kleinunternehmer-Schalter verhindert das.
Leistungsdatum vergessen → Pflicht nach §14 Abs. 4. Invoify macht es zum Pflichtfeld.
PDF statt E-Rechnung → ab den Stichtagen unzulässig im B2B. Invoify erzeugt automatisch ZUGFeRD/XRechnung.

Schreib deine erste Rechnung — kostenlos

Mit Pflichtfeldprüfung nach § 14 UStG, PDF und E-Rechnung. Während des Pre-Launch kostenfrei, nach kostenloser Registrierung und ohne Kreditkarte.

Rechnung kostenlos schreiben

Häufige Fragen zum Rechnung schreiben

Ja. Der browserbasierte Mini-Generator auf dieser Seite erstellt ohne Registrierung eine normale PDF-Ansicht. Für Speichern, Kundenverwaltung, Nummernkreise und strukturierte E-Rechnungen brauchst du ein kostenloses Invoify-Konto. Der freigegebene Vollumfang ist während des Pre-Launch kostenlos; das ist keine Zusage für einen dauerhaft kostenlosen Volltarif.

Nein. Der Mini-Generator verarbeitet die Rechnungsdaten nur im geöffneten Browser-Tab. Er überträgt sie nicht an Invoify, legt sie nicht im Local Storage ab und verwirft sie beim Neuladen der Seite. Soll eine Rechnung dauerhaft gespeichert werden, ist dafür das registrierte Produkt vorgesehen.

Nein. Die Browser-Ausgabe ist eine normale PDF und damit keine strukturierte E-Rechnung nach EN 16931. ZUGFeRD oder XRechnung erzeugt das registrierte Invoify-Produkt nur, wenn die erforderlichen Belegdaten und Formatvoraussetzungen erfüllt sind.

Nach §14 UStG neun Pflichtangaben: Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Bis 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnung) genügen weniger Angaben.

Ja. Nach §19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und ergänzt den Hinweis „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." In Invoify aktivierst du das mit einem Schalter — neue Rechnungen erzwingen dann 0 % samt Pflichthinweis.

Ja. Freiberufler stellen als Unternehmer Rechnungen nach §14 UStG aus, obwohl sie kein Gewerbe anmelden. Ein echter privater Einzelvorgang wird ohne Umsatzsteuerausweis dokumentiert und folgt nicht automatisch demselben Pflichtangabenkatalog.

Seit 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen wird Pflicht ab 1. Januar 2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) und ab 1. Januar 2028 für alle. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD).

Rechnungen unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und sind revisionssicher zu archivieren. Die genaue Frist prüfst du am besten mit deinem Steuerberater, da sie zuletzt gesetzlich angepasst wurde. Invoify friert jede versendete Rechnung als unveränderbares PDF ein und bietet einen vollständigen Datenexport.

Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein (§14 UStG); Lücken erzeugen bei einer Prüfung Erklärungsbedarf. Invoify vergibt die Nummer erst beim Versand, pro Mandant fortlaufend — gelöschte Entwürfe erzeugen deshalb keine Lücken.

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, zum Beispiel „2 % Skonto bei Zahlung binnen 7 Tagen". Auf der Rechnung steht nur dieser Hinweis, nicht der reduzierte Betrag — die Umsatzsteuer wird nach §17 UStG erst mit der tatsächlichen Skonto-Zahlung korrigiert. Invoify hinterlegt Skonto als Zahlungskondition und weist es korrekt aus.

Eine versendete Rechnung wird nicht gelöscht, sondern per Stornorechnung (Vollstorno) oder Gutschrift (Teilkorrektur) berichtigt — beide mit Bezug zur Originalnummer. Invoify erzeugt den passenden Korrekturbeleg mit eigenem Nummernkreis und verknüpft ihn automatisch.

Weiterführende Ratgeber
Was muss auf eine Rechnung? Pflichtangaben nach §14 UStG E-Rechnung-Pflicht: Fristen 2025, 2027, 2028 Kleinunternehmer-Rechnung: Muster & §19 UStG Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben Kostenloses Rechnungsprogramm: aktueller Umfang

Fachlicher Stand & Quellen. Dieser Ratgeber gibt den Rechtsstand vom 12. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich sind die Primärquellen:

§14 UStG (Ausstellung von Rechnungen) §19 UStG (Kleinunternehmer) BMF (E-Rechnung)

Welche Rechnungsart passt?: aktualisierte Owner-Grenzen 2026

Direktentscheidung: Normale Einzelrechnung nur dann wählen, wenn kein spezieller Abrechnungsablauf greift. Schluss-, Dauer-, Sammel-, Honorar- und Auslandsrechnungen erhalten eigene Prüfpfade.

Der Generator-Owner bleibt beim Do-Intent „Rechnung schreiben“ und führt durch Empfänger, Positionen, Steuer, Pflichtfelder, Freigabe und Ausgabe. Diese Seite bleibt der kanonische Owner für die allgemeine Erstellung einer Rechnung. Sie fasst angrenzende Fragen nur so weit zusammen, wie es für die Auswahl nötig ist. Die eigentliche Anleitung, Berechnung oder Vorlage liegt jeweils auf der verlinkten Vertiefung.

Spezielle Rechnungsarten werden in einer Entscheidungsmatrix ausgewählt und anschließend auf ihrem eigenen Owner umgesetzt. Die Grenze verhindert, dass ähnliche Begriffe zu austauschbaren Seiten werden. Ändern sich im Jahr 2027 einzelne Fristen, Beträge oder Produktdetails, wird der bestehende Owner mit Prüfdatum aktualisiert; es entsteht keine nahezu identische Jahreskopie.

Entscheidungs- und Freigabeablauf

  1. Ausgangsfall bestimmenDokumentiere zuerst den konkreten Vorgang, bevor der Überblick „die allgemeine Erstellung einer Rechnung“ auf einen Detailfall angewendet wird.
  2. Owner auswählenNutze die Entscheidungsmatrix und wechsle für Spezialfragen auf den verlinkten Detail-Owner.
  3. Daten und Nachweis prüfenHalte Eingaben, Quelle, Ergebnis und verantwortliche Freigabe gemeinsam fest.
  4. Ergebnis kontrollierenPrüfe vor Abschluss, ob Überblick, Detailentscheidung und Produktprozess dieselbe Aussage transportieren.

Für die Umsetzung werden Ausgangsdaten, gewählter Owner, fachliche Entscheidung und Nachweis am Vorgang zusammengehalten. Ein Link ist dabei nicht nur Navigation: Er markiert, welche Seite die Detailantwort verantwortet. Wer später aktualisiert, erkennt dadurch, ob eine Änderung in diesem Überblick oder im spezialisierten Child vorgenommen werden muss.

Bei Ausnahmen wird kein plausibel klingender Standard eingesetzt. Stattdessen erhält der offene Punkt eine verantwortliche Person, eine konkrete Rückfrage und einen nächsten Prüftermin. Wiederkehrende Standardfälle dürfen erst automatisiert werden, nachdem Eingaben und Ergebnis anhand eines realen Beispiels kontrolliert wurden.

Detail-OwnerWann dorthin wechseln
Fakturierungden gesamten Prozess vom abrechenbaren Vorgang bis zu Versand und Forderungsübergabe organisieren
SchlussrechnungAbschläge oder Anzahlungen in der Endabrechnung anrechnen
Dauerrechnunggleichbleibende wiederkehrende Leistung
Sammelrechnungmehrere Lieferungen oder Leistungen gemeinsam abrechnen

Rechnungsarten und internationale Abrechnung

Die folgenden Vertiefungen besitzen jeweils einen klar abgegrenzten Suchintent. Dieser Hub erklärt die Auswahl und verweist für Berechnung, Vorlage oder Spezialablauf auf den zuständigen Owner. Dadurch bleiben Antworten aktualisierbar, ohne denselben Inhalt auf mehreren URLs zu wiederholen.

VertiefungEigener Fokus
Schlussrechnung erstellen: Abschläge, Umsatzsteuer und Restbetrag richtig abrechnenSo führt eine Schlussrechnung Gesamtleistung, geleistete Abschläge und den verbleibenden Zahlbetrag nachvollziehbar zusammen.
Dauerrechnung erstellen: gleichbleibende Leistungen ohne monatliche Rechnung abrechnenWann ein Vertrag oder Rechnungsdokument als Dauerrechnung funktioniert und wann einzelne wiederkehrende Rechnungen besser passen.
Sammelrechnung erstellen: mehrere Lieferungen und Leistungen nachvollziehbar bündelnWie mehrere Einzelvorgänge in einer Rechnung gebündelt werden, ohne Leistungsdaten, Steuersätze oder Zahlungsstatus zu vermischen.
Eingangsrechnung prüfen: vom Rechnungseingang bis zur geordneten AblageEin kontrollierter Ablauf für Lieferantenrechnungen – ohne Buchungs- oder Vorsteuerentscheidung durch die Rechnungssoftware vorzutäuschen.
Ausgangsrechnung: vom freigegebenen Auftrag bis zum ZahlungseingangDer vollständige Lebenszyklus einer Kundenrechnung – klar getrennt von der allgemeinen Schreibanleitung und der Eingangsrechnung.
Honorarrechnung erstellen: Leistungen, Honorar und Umsatzsteuer richtig darstellenSo rechnen Freiberufler und andere selbstständige Dienstleister ein vereinbartes Honorar nachvollziehbar ab.
Handelsrechnung erstellen: Warenexport, Zollwert und Pflichtfelder nachvollziehbar dokumentierenWelche Angaben Zoll, Transportdienstleister und Empfänger bei einer entgeltlichen Warenausfuhr benötigen.
Rechnung per E-Mail senden: Dateiformat, Begleittext und Zustellstatus richtig organisierenSo wird eine freigegebene Rechnung an die richtige Adresse gesendet und der tatsächliche Versand nachvollziehbar dokumentiert.
Zahlungsbestätigung erstellen: Zahlungseingang klar und prüfbar bestätigenEin kopierbares Muster und ein kontrollierter Ablauf, wenn Kunden einen bestätigten Zahlungseingang benötigen.
Rechnung ins EU-Ausland: Umsatzsteuer, USt-IdNr. und Pflichtangaben richtig entscheidenSo entscheiden deutsche Unternehmen vor der Rechnung ins EU-Ausland systematisch über Umsatzsteuer, Nachweise und Zusatzangaben.
Rechnung in die Schweiz: Umsatzsteuer, Einfuhrsteuer und Zoll richtig vorbereitenDer Praxisleitfaden für deutsche Unternehmen, die Waren oder Leistungen an Geschäftskunden und Privatkunden in der Schweiz abrechnen.
Rechnung ins Drittland: Umsatzsteuer, Leistungsort und Exportnachweise richtig prüfenSo prüfen deutsche Unternehmen Rechnungen an Kunden außerhalb der EU – von Leistungsort und Ausfuhr bis Zoll, Währung und lokalen Steuerpflichten.

Produktgrenze und Review

Invoify unterstützt den allgemeinen Rechnungsworkflow und wiederkehrende Rechnungen. Spezialisierte Sammel-, Abschlags-, Anzahlungs- und Schlussrechnungslogik wird nur dort behauptet, wo sie tatsächlich vorhanden ist.

Produktclaims wurden am 31. Juli 2026 gegen die aktuelle Invoify-Funktionsdokumentation geprüft. Fachliche Rechts-, Steuer- oder Bewertungsentscheidungen bleiben bei den verantwortlichen Personen beziehungsweise ihrer Beratung. Nächster turnusmäßiger Review: Januar 2027; frühere Prüfung bei Gesetzes-, Standard- oder Produktänderung.