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Warenwirtschaft

Konsignationslager erklären und steuern: Eigentum, Entnahme, Abrechnung und EU-Fall

In einem Konsignationslager liegt Ware nahe oder beim Abnehmer, bleibt aber typischerweise bis zur vereinbarten Entnahme im Eigentum des Lieferanten. Deshalb müssen physischer Bestand, wirtschaftliche Verfügbarkeit, Eigentum, Entnahme und spätere Abrechnung getrennt geführt werden. Die umsatzsteuerliche EU-Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG ist zusätzlich ein enger Sonderfall und nicht automatisch auf jedes Lager dieses Namens anwendbar.

ein Konsignationslager: Kurzantwort und klare Abgrenzung

Kurzantwort: Lege vertraglich fest, wem die Ware bis zu welchem Ereignis gehört, wer sie lagert, entnehmen darf, Schäden trägt und Bestände bestätigt. Führe Zugang, Entnahme, Rückgabe, Verlust und Korrektur in einem gemeinsamen Bewegungsbuch, gleiche die Salden regelmäßig ab und fakturiere nur bestätigte Entnahmen. Bei grenzüberschreitenden EU-Fällen werden die Voraussetzungen, Zwölfmonatsfrist, Aufzeichnungen und Meldungen nach § 6b UStG separat geprüft.

Der logistische Begriff Konsignationslager beschreibt eine Bestands- und Eigentumsorganisation. Die gesetzliche Call-off-stock-Vereinfachung betrifft dagegen eine bestimmte Warenbewegung zwischen EU-Mitgliedstaaten zu einem bereits bekannten Erwerber. Ein inländisches Lieferantenlager, ein allgemeines Fremdlager, Vendor-managed Inventory und ein EU-Fall können operativ ähnlich aussehen, steuerlich aber verschieden sein. Die Bezeichnung im Vertrag ersetzt keine Prüfung.

Wareneingang besitzt Prüfung und Bestandszugang eigener Beschaffung. Innergemeinschaftliche Lieferung erklärt den normalen EU-Lieferfall. Dieser Owner besitzt die Trennung von Lagerbestand und Eigentum, Entnahme als Abrechnungsgate, Saldenabgleich sowie die enge §-6b-Entscheidung. Er ist kein zweiter Inventur- oder allgemeiner Umsatzsteuer-Owner.

Entscheidungsmatrix für ein Konsignationslager

SituationPrüffrageEntscheidungNachweis
Inländisches KonsignationslagerWare liegt beim Kunden oder Dienstleister, Eigentum soll bis zur Entnahme beim Lieferanten bleiben.Vertrag, Bewegungsbuch, Zutrittsrechte, Gefahrtragung und Entnahmebestätigung werden als eigener Prozess aufgebaut.Konsignationsvertrag, Standort, Artikelmapping, Zugang und Entnahme.
EU-Lager für bekannten ErwerberWare wird in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und ist für einen bei Versand bekannten Erwerber bestimmt.Alle Voraussetzungen von § 6b UStG einschließlich USt-IdNr., Aufzeichnungen, Zusammenfassender Meldung und Frist werden vor Versand fachlich geprüft.Vereinbarung, USt-IdNr., Versand, Lagerzugang, ZM und Entnahme.
Erwerber noch nicht bestimmtZum Versandzeitpunkt steht nur ein Markt oder Lager, aber kein konkreter Abnehmer fest.Die §-6b-Vereinfachung wird nicht allein wegen der Lagerbezeichnung angenommen; der normale Verbringungs- und Registrierungsfall wird geprüft.Vertriebsmodell, Bestimmungsland, Eigentum und steuerliche Würdigung.
Ware wird zurückgeführtNicht entnommene Ware soll an den Lieferanten zurückgehen.Rückgabe wird vor Fristablauf und mit durchgängiger Identität dokumentiert; steuerliche Folgen werden anhand des konkreten EU-Falls geprüft.Rücksendung, Mengenabgleich, Transportnachweis und Aufzeichnung.
Verlust, Schwund oder ZerstörungPhysischer Bestand stimmt nicht mit Lieferanten- und Abnehmerbuch überein.Entnahme wird nicht erfunden; Nachzählung, Ursache, Haftung und steuerliche Folge werden als Ausnahme freigegeben.Zählprotokoll, Schadensnachweis, Korrektur und Verantwortlichkeit.

Inländisches Konsignationslager

Ware liegt beim Kunden oder Dienstleister, Eigentum soll bis zur Entnahme beim Lieferanten bleiben. Für den Themenbereich ein Konsignationslager folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Vertrag, Bewegungsbuch, Zutrittsrechte, Gefahrtragung und Entnahmebestätigung werden als eigener Prozess aufgebaut. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Konsignationsvertrag, Standort, Artikelmapping, Zugang und Entnahme. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.

EU-Lager für bekannten Erwerber

Ware wird in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und ist für einen bei Versand bekannten Erwerber bestimmt. Für den Themenbereich ein Konsignationslager folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Alle Voraussetzungen von § 6b UStG einschließlich USt-IdNr., Aufzeichnungen, Zusammenfassender Meldung und Frist werden vor Versand fachlich geprüft. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Vereinbarung, USt-IdNr., Versand, Lagerzugang, ZM und Entnahme. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.

Erwerber noch nicht bestimmt

Zum Versandzeitpunkt steht nur ein Markt oder Lager, aber kein konkreter Abnehmer fest. Für den Themenbereich ein Konsignationslager folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Die §-6b-Vereinfachung wird nicht allein wegen der Lagerbezeichnung angenommen; der normale Verbringungs- und Registrierungsfall wird geprüft. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Vertriebsmodell, Bestimmungsland, Eigentum und steuerliche Würdigung. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.

Ware wird zurückgeführt

Nicht entnommene Ware soll an den Lieferanten zurückgehen. Für den Themenbereich ein Konsignationslager folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Rückgabe wird vor Fristablauf und mit durchgängiger Identität dokumentiert; steuerliche Folgen werden anhand des konkreten EU-Falls geprüft. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Rücksendung, Mengenabgleich, Transportnachweis und Aufzeichnung. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.

Verlust, Schwund oder Zerstörung

Physischer Bestand stimmt nicht mit Lieferanten- und Abnehmerbuch überein. Für den Themenbereich ein Konsignationslager folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Entnahme wird nicht erfunden; Nachzählung, Ursache, Haftung und steuerliche Folge werden als Ausnahme freigegeben. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Zählprotokoll, Schadensnachweis, Korrektur und Verantwortlichkeit. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.

ein Konsignationslager Schritt für Schritt umsetzen

  1. Rollen und Vertrag festlegenBestimme Lieferant, Eigentümer, Lagerhalter, vorgesehenen Abnehmer, Entnahmeberechtigte und Haftung.
  2. Artikel identifizierenOrdne Lieferantenartikel, eigene SKU, Einheit, Charge und gegebenenfalls Seriennummer stabil zu.
  3. Zugang dokumentierenErfasse Versand, tatsächlichen Lagereingang, Menge, Zustand und Standort ohne vorschnellen Eigentumswechsel.
  4. Bestand separat führenTrenne fremdes Konsignationseigentum von eigenem verfügbaren Bestand und normalen Lieferantenbestellungen.
  5. Entnahme freigebenDokumentiere Datum, Artikel, Menge, Abnehmer, Anlass und berechtigte Person beim vereinbarten Eigentumsübergang.
  6. Abrechnung erzeugenÜbernimm bestätigte Entnahmen, gültige Preise, Steuerfall und Referenzen in den Rechnungsprozess.
  7. Salden abstimmenVergleiche Anfang, Zugänge, Entnahmen, Rückgaben, Korrekturen und Endbestand zwischen Beteiligten.
  8. EU-Fristen überwachenFühre Versanddatum, Erwerber, USt-IdNr., Entnahme, Ersatz, Rückgabe und Zwölfmonatsgrenze in einer Steuerkontrolle.

Rollen und Vertrag festlegen

Bestimme Lieferant, Eigentümer, Lagerhalter, vorgesehenen Abnehmer, Entnahmeberechtigte und Haftung. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald jede Partei dieselben Übergabe- und Abrechnungsregeln bestätigt hat. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Unklare Eigentums- oder Gefahrtragung stoppt die Einlagerung. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Artikel identifizieren

Ordne Lieferantenartikel, eigene SKU, Einheit, Charge und gegebenenfalls Seriennummer stabil zu. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald dieselbe Ware über Versand, Lager und Entnahme identifizierbar bleibt. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Umverpackung oder Umnummerierung erhält ein dokumentiertes Mapping. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Zugang dokumentieren

Erfasse Versand, tatsächlichen Lagereingang, Menge, Zustand und Standort ohne vorschnellen Eigentumswechsel. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald physischer Zugang und rechtlicher Status getrennt sichtbar sind. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Schad- oder Fehlmenge wird vor Freigabe geklärt. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Bestand separat führen

Trenne fremdes Konsignationseigentum von eigenem verfügbaren Bestand und normalen Lieferantenbestellungen. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Inventur und Bewertung keine fremde Ware als eigenes Vermögen behandeln. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Gemeinsame Lagerplätze brauchen eindeutige Kennzeichnung und Systemstatus. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Entnahme freigeben

Dokumentiere Datum, Artikel, Menge, Abnehmer, Anlass und berechtigte Person beim vereinbarten Eigentumsübergang. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald jede spätere Forderung auf einer bestätigten Entnahme beruht. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Ungeklärte oder rückdatierte Entnahme wird gesperrt. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Abrechnung erzeugen

Übernimm bestätigte Entnahmen, gültige Preise, Steuerfall und Referenzen in den Rechnungsprozess. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Rechnung und Bewegungsbuch denselben Zeitraum und dieselben Mengen enthalten. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Preisänderung oder EU-Sonderfall erhält vor Ausgabe eine Fachfreigabe. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

Salden abstimmen

Vergleiche Anfang, Zugänge, Entnahmen, Rückgaben, Korrekturen und Endbestand zwischen Beteiligten. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald rechnerischer und gezählter Bestand übereinstimmen oder jede Differenz erklärt ist. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Differenz wird nicht still als Kundenentnahme fakturiert. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

EU-Fristen überwachen

Führe Versanddatum, Erwerber, USt-IdNr., Entnahme, Ersatz, Rückgabe und Zwölfmonatsgrenze in einer Steuerkontrolle. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Voraussetzungen und Meldestatus periodisch geprüft sind. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für ein Konsignationslager ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Änderung von Erwerber, Frist oder Voraussetzung geht sofort in steuerliche Prüfung. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.

BestandsereignisPhysische WirkungEigentumsprüfungAbrechnungswirkung
Zugang im LagerBestand am Standort steigttypischerweise weiter beim Lieferantennoch keine Entnahmerechnung allein durch Zugang
Freigegebene EntnahmeLagerbestand sinktÜbergang nach Vertrag prüfenbestätigte Menge kann Abrechnungsgrund werden
RückgabeBestand verlässt Lager zum Lieferantenkein unterstellter VerkaufRückgabe- und Steuerfolge separat prüfen
Schwund oder SchadenIstbestand sinkt ungeplantHaftung und Ursache klärennicht automatisch als Verkauf fakturieren
KorrekturSystemsaldo wird berichtigtBeleg und Freigabe erforderlichkeine Forderung ohne echten Geschäftsvorfall
Nutzbare Vorlage: Konsignationslager-Bewegungsbuch herunterladen. Die Datei lässt sich in Tabellenprogrammen öffnen und an den eigenen Prozess anpassen.

Praxisbeispiele für ein Konsignationslager

Ersatzteile beim Industriekunden

Ein Lieferant lagert standardisierte Ersatzteile beim Kunden; erst der Einbau soll die Entnahme auslösen. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Techniker erfassen Artikel, Menge, Maschine und Zeitpunkt; beide Seiten stimmen die Bewegung ab, bevor abgerechnet wird. Im Ergebnis bleiben schnelle Verfügbarkeit und prüfbare Fakturierung miteinander verbunden. Das Beispiel zeigt, dass ein Konsignationslager nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.

EU-Call-off stock

Ein deutscher Lieferant versendet Ware zu einem bekannten Unternehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Vor Versand werden Vereinbarung, beide USt-IdNrn., fehlende Niederlassung, Aufzeichnungen, ZM und Frist durch die Steuerverantwortlichen geprüft. Im Ergebnis wird die Vereinfachung nicht aus dem Wort Konsignationslager abgeleitet. Das Beispiel zeigt, dass ein Konsignationslager nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.

Inventurdifferenz

Beim Monatsabgleich fehlen drei Einheiten, ohne dass eine Entnahme bestätigt ist. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Lager wird nachgezählt, Zugriffs- und Schadensdaten werden geprüft und eine freigegebene Korrektur dokumentiert. Im Ergebnis entsteht weder eine erfundene Kundenrechnung noch unsichtbarer Schwund. Das Beispiel zeigt, dass ein Konsignationslager nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.

Typische Fehler bei ein Konsignationslager

Fremde Ware als eigenen Bestand bewerten

Lagerort und Eigentum werden verwechselt; Inventur und Lagerwert können falsch sein. Die fachliche Korrektur lautet: Eigentümer und Bestandsart werden je Bewegung und Stichtag separat geführt. Als dauerhafte Kontrolle wird Kennzeichnung und Auswertung fremdes Eigentum ausschließen. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um ein Konsignationslager erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.

Wareneingang sofort fakturieren

Der physische Zugang kann vor dem vereinbarten Eigentumsübergang liegen. Die fachliche Korrektur lautet: Nur ein vertraglich definiertes und bestätigtes Entnahmeereignis löst den Abrechnungscheck aus. Als dauerhafte Kontrolle wird Rechnung zwingend auf eine Entnahmereferenz verweist. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um ein Konsignationslager erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.

§ 6b auf jedes Lager anwenden

Die EU-Vereinfachung hat enge Voraussetzungen und passt nicht automatisch zu Inlands- oder Mehrkundenlagern. Die fachliche Korrektur lautet: Grenzüberschreitung, bekannter Erwerber, USt-IdNr., Niederlassung, Aufzeichnungen und Frist werden einzeln geprüft. Als dauerhafte Kontrolle wird Steuerfreigabe vor der ersten Warenbewegung verlangt wird. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um ein Konsignationslager erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.

Differenz als Verkauf buchen

Schwund, Schaden und Entnahme erhalten ohne Nachweis dieselbe wirtschaftliche Bedeutung. Die fachliche Korrektur lautet: Ursache, Haftung, Eigentum und steuerliche Folge werden vor Korrektur getrennt entschieden. Als dauerhafte Kontrolle wird jede Differenz einen Grundcode und Beleg benötigt. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um ein Konsignationslager erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.

Freigabe-Checkliste: ein Konsignationslager

  • Eigentümer, Lagerhalter, vorgesehener Abnehmer und Lagerort eindeutig
  • SKU, Charge oder andere Identität zwischen allen Beteiligten abgestimmt
  • Zugang, Entnahme, Rückgabe, Verlust und Korrektur als getrennte Bewegungen
  • Eigener Bestand und fremdes Eigentum in Auswertung und Inventur getrennt
  • Entnahmefreigabe und tatsächlicher Eigentumsübergang vertraglich bestimmt
  • Abrechnung nur aus bestätigten Entnahmen und gültigen Preisen erzeugt
  • EU-Fälle mit USt-IdNr., Frist, Aufzeichnung und Meldestatus separat geführt
  • Periodischer Saldenabgleich von Lieferant, Lager und Abnehmer dokumentiert

Die Checkliste wird nicht erst am Ende eines Monats abgearbeitet. Sie gehört an den einzelnen Vorgang, solange Rückfragen noch ohne aufwendige Rekonstruktion beantwortet werden können. Pflichtfelder verhindern einfache Lücken; fachliche Ausnahmen brauchen zusätzlich eine kurze Begründung. So bleibt ein Konsignationslager auch dann kontrollierbar, wenn mehrere Personen Eingang, Prüfung, Freigabe und Versand übernehmen.

Ein Vier-Augen-Prinzip ist besonders bei neuen Geschäftsfällen, geänderten Stammdaten und rechtlich sensiblen Entscheidungen sinnvoll. Wiederkehrende Standardfälle können nach dokumentierter Freigabe stärker automatisiert werden. Die Automatisierung übernimmt jedoch nur die freigegebene Regel. Sie darf eine fehlende Information nicht still durch einen plausibel wirkenden Standardwert ersetzen.

Dokumentation, Verantwortlichkeit und regelmäßige Pflege

Für ein Konsignationslager werden Eingangsdaten, Entscheidung, Ergebnis und Nachweis als zusammenhängender Vorgang geführt. Eine reine Dateiablage zeigt zwar das Endprodukt, aber nicht zwingend den Entscheidungsweg. Deshalb erhält jede Ausnahme einen Owner, einen Status und einen nächsten Schritt. Änderungen werden ergänzt oder versioniert; sie werden nicht durch stilles Überschreiben unsichtbar gemacht.

Die zugrunde liegende Arbeitsanweisung nennt außerdem ein Prüfdatum. Rechtliche Schwellen, technische Standards, externe Portale und interne Produktfunktionen können sich ändern. Bei der turnusmäßigen Kontrolle werden Primärquelle, tatsächlicher Prozess und veröffentlichte Aussage miteinander verglichen. Ändert sich nur eine Zahl, wird derselbe Intent-Owner aktualisiert; eine neue Jahres-URL ist dafür nicht erforderlich.

Den normalen Zugang erklärt Wareneingang buchen. EU-Warenumsätze vertieft Innergemeinschaftliche Lieferung; Bestandsprüfung und Differenzen stehen unter Inventurablauf und Inventurdifferenzen.

ein Konsignationslager und die Produktgrenzen von Invoify

Invoify unterstützt einen normalen eigenen Artikelbestand mit Lagerorten, Umlagerungen, append-only Bewegungsjournal, Einkauf, Wareneingang, Verkauf, Retoure und Inventur. Es gibt jedoch keine dedizierte Konsignationslager- oder Call-off-stock-Funktion, keine automatische Trennung fremden Eigentums, keine §-6b-Zwölfmonatsüberwachung, keine Zusammenfassende Meldung und keine automatische ausländische Umsatzsteuerregistrierung. Ein Konsignationsmodell darf deshalb nicht allein über einen normalen Invoify-Lagerort als steuerlich oder bilanziell korrekt behauptet werden; Eigentums- und Steuerkontrolle benötigen einen ergänzenden freigegebenen Prozess.

Eine Funktion wird in diesem Leitfaden nur dann als Invoify-Funktion bezeichnet, wenn sie in der aktuellen Produktdokumentation belegt ist. Steuerliche Würdigung, rechtliche Einzelfallprüfung und externe Behördenverfahren bleiben bei den verantwortlichen Personen beziehungsweise deren Beratung. Diese Trennung verhindert, dass ein formal erzeugter Beleg mit einer fachlich freigegebenen Entscheidung verwechselt wird.

Offizielle Quellen und Prüfstand

Die enge EU-Konsignationslagerregelung steht in § 6b UStG. Sie verlangt unter anderem einen bei Beginn bekannten Erwerber, bestimmte USt-IdNr.- und Niederlassungsvoraussetzungen, Aufzeichnungen und grundsätzlich eine Lieferung innerhalb von zwölf Monaten. Die gesonderten Aufzeichnungen behandelt § 22 UStG. Informationen zur Angabe in der Zusammenfassenden Meldung stellt das Bundeszentralamt für Steuern zur Konsignationslagerregelung bereit. Die logistische Ausgestaltung und die steuerliche Würdigung müssen im Einzelfall getrennt geprüft werden. Produktangaben wurden gegen Warenwirtschaft, Mehrlager, Bewegungsjournal und Einkauf abgeglichen. Matrix und CSV sind First-Party-Artefakte von Invoify. Letzter Quellen- und Produktcheck: 5. August 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: Januar 2027.

Häufige Fragen

Was ist ein Konsignationslager?

Es ist ein Lager nahe oder beim Abnehmer, in dem Ware typischerweise bis zur vereinbarten Entnahme im Eigentum des Lieferanten bleibt. Vertrag und tatsächlicher Ablauf entscheiden über den konkreten Eigentums- und Abrechnungszeitpunkt.

Wann wird Ware aus dem Konsignationslager berechnet?

Typischerweise nach der vertraglich definierten und bestätigten Entnahme. Physischer Zugang im Lager allein sollte nicht ungeprüft als Verkauf oder Rechnungsgrund behandelt werden.

Was ist der Vorteil eines Konsignationslagers?

Der Abnehmer erhält schnellen Zugriff auf Ware, während der Lieferant Verfügbarkeit näher am Bedarf organisiert. Dem stehen zusätzlicher Abstimmungs-, Bestands-, Haftungs- und Steueraufwand gegenüber.

Was bedeutet die Zwölfmonatsfrist nach § 6b UStG?

Für die EU-Vereinfachung muss die Lieferung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beförderung oder Versendung erfolgen. Rückgabe, Ersatz, Verlust oder Fristüberschreitung brauchen eine eigene Prüfung.

Kann Invoify Konsignationslager automatisch verwalten?

Nicht als dedizierten Eigentums- und §-6b-Prozess. Normale Lagerorte und Bewegungen sind vorhanden; Fremdeigentum, EU-Fristen, Zusammenfassende Meldung und steuerliche Entscheidung müssen ergänzend kontrolliert werden.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.