Zahlungsverzug: Kurzantwort und klare Abgrenzung
Fälligkeit bedeutet, dass Zahlung verlangt werden kann. Verzug fügt zusätzliche Voraussetzungen und Folgen hinzu. Ohne vereinbarte Leistungszeit kann die Zahlung grundsätzlich sofort fällig sein, doch die Mahnung bleibt oft für den Verzug wichtig. Ein erstmals einseitig auf der Rechnung genanntes Datum ist nicht automatisch ein zuvor vereinbarter Kalendertermin.
Der bestehende Owner Zahlungsziel bleibt bei Fristvereinbarung und Fälligkeit. Diese Seite entscheidet den Verzug. Kosten und Berechnung liegen auf Mahngebühren und Verzugszinsen.
Entscheidungsmatrix für Zahlungsverzug
| Situation | Prüffrage | Entscheidung | Nachweis |
|---|---|---|---|
| Mahnung nach Fälligkeit | Fällige Forderung bleibt offen und Schuldner erhält eindeutige Zahlungsaufforderung. | Verzug beginnt grundsätzlich mit Zugang der Mahnung. | Fälligkeit, Mahninhalt und Zugangsnachweis. |
| Kalendertermin vereinbart | Leistungszeit ist vertraglich nach Kalender bestimmt. | Mahnung kann nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 entbehrlich sein. | Vertrag, Termin und Fristablauf. |
| 30-Tage-Regel B2B | Entgeltforderung bleibt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang offen. | Unternehmer kann nach § 286 Abs. 3 ohne weitere Mahnung in Verzug geraten. | Rechnungszugang, Fälligkeit und Unternehmerstatus. |
| 30-Tage-Regel B2C | Verbraucher erhält Rechnung mit ausdrücklichem Hinweis auf die Verzugsfolge. | Regel greift erst mit wirksamem Hinweis und Ablauf der Voraussetzungen. | Rechnungstext, Zugang und Verbrauchereigenschaft. |
Mahnung nach Fälligkeit
Fällige Forderung bleibt offen und Schuldner erhält eindeutige Zahlungsaufforderung. Für den Themenbereich Zahlungsverzug folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Verzug beginnt grundsätzlich mit Zugang der Mahnung. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Fälligkeit, Mahninhalt und Zugangsnachweis. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.
Kalendertermin vereinbart
Leistungszeit ist vertraglich nach Kalender bestimmt. Für den Themenbereich Zahlungsverzug folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Mahnung kann nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 entbehrlich sein. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Vertrag, Termin und Fristablauf. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.
30-Tage-Regel B2B
Entgeltforderung bleibt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang offen. Für den Themenbereich Zahlungsverzug folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Unternehmer kann nach § 286 Abs. 3 ohne weitere Mahnung in Verzug geraten. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Rechnungszugang, Fälligkeit und Unternehmerstatus. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.
30-Tage-Regel B2C
Verbraucher erhält Rechnung mit ausdrücklichem Hinweis auf die Verzugsfolge. Für den Themenbereich Zahlungsverzug folgt daraus eine klare Arbeitsentscheidung: Regel greift erst mit wirksamem Hinweis und Ablauf der Voraussetzungen. Die Entscheidung wird nicht nur im fertigen Dokument sichtbar, sondern bereits am zugrunde liegenden Vorgang festgehalten. Als belastbarer Nachweis dienen Rechnungstext, Zugang und Verbrauchereigenschaft. So kann eine zweite Person später erkennen, welche Tatsachen geprüft wurden und weshalb genau dieses Ergebnis freigegeben wurde.
Zahlungsverzug Schritt für Schritt umsetzen
- Anspruch bestätigenPrüfe Vertrag, Leistung, Rechnung, Korrektur und offenen Betrag.
- Fälligkeit bestimmenLies Vereinbarung, Gesetz und Zahlungsziel zusammen.
- Zugang belegenDokumentiere, wann Rechnung und gegebenenfalls Mahnung abrufbar zugingen.
- Mahnung/Ausnahme prüfenOrdne Mahnung, Kalendertermin, Leistungsverweigerung oder 30 Tage ein.
- B2B/B2C trennenBestimme Kundenstatus für das Rechtsgeschäft.
- Hindernisse prüfenBerücksichtige Umstände, die der Schuldner nicht zu vertreten hat.
- Folgen berechnenErmittle Zins, mögliche Kosten und nächsten angemessenen Schritt.
Anspruch bestätigen
Prüfe Vertrag, Leistung, Rechnung, Korrektur und offenen Betrag. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald eine bestehende fällige Geldforderung vorliegt. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Streit über Leistung wird fachlich geklärt. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
Fälligkeit bestimmen
Lies Vereinbarung, Gesetz und Zahlungsziel zusammen. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Zahlung bereits verlangt werden kann. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Einseitige Rechnungsklausel wird nicht als Vertrag fingiert. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
Zugang belegen
Dokumentiere, wann Rechnung und gegebenenfalls Mahnung abrufbar zugingen. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald maßgebliche Fristen belastbar starten. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Versandprotokoll allein wird auf Zugangswirkung geprüft. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
Mahnung/Ausnahme prüfen
Ordne Mahnung, Kalendertermin, Leistungsverweigerung oder 30 Tage ein. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald konkreter Verzugsgrund benannt ist. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Mehrere Gründe werden nicht widersprüchlich datiert. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
B2B/B2C trennen
Bestimme Kundenstatus für das Rechtsgeschäft. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Hinweis, Zinssatz und Pauschale richtig behandelt werden. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Organisation ist nicht automatisch Unternehmer im konkreten Zweck. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
Hindernisse prüfen
Berücksichtige Umstände, die der Schuldner nicht zu vertreten hat. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Verzug nicht rein mechanisch behauptet wird. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Einwendungen erhalten dokumentierten Klärprozess. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
Folgen berechnen
Ermittle Zins, mögliche Kosten und nächsten angemessenen Schritt. Der Schritt ist abgeschlossen, sobald Forderungsaufstellung nachvollziehbar ist. Das Ergebnis wird mit Datum und verantwortlicher Person am Vorgang dokumentiert. Für Zahlungsverzug ist diese kleine Kontrolle wichtiger als eine bloße Statusmarkierung, weil sie Eingabe, Entscheidung und Beleg miteinander verbindet. Teilzahlung wird tagesgenau berücksichtigt. In diesem Fall wird nicht improvisiert, sondern die Abweichung mit einer konkreten Rückfrage und einem nächsten Prüftermin weitergegeben.
| Auslöser | Mahnung nötig? | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Fällige Forderung ohne Sonderfall | ja, grundsätzlich | Mahnung und Zugang |
| Wirksam kalendermäßig bestimmte Leistung | nein, § 286 Abs. 2 Nr. 1 | Vertrag und Kalenderdatum |
| Ernsthafte endgültige Leistungsverweigerung | nein, § 286 Abs. 2 Nr. 3 | eindeutige Erklärung |
| 30 Tage B2B-Entgeltforderung | nein, bei erfüllten Voraussetzungen | Fälligkeit und Rechnungszugang |
| 30 Tage Verbraucher | nur mit besonderem Rechnungshinweis | Hinweistext und Zugang |
Praxisbeispiele für Zahlungsverzug
14 Tage nur auf Rechnung
Vertrag enthält kein Zahlungsziel, Rechnung nennt erstmals 14 Tage. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Nach Fälligkeit wird zur Sicherheit eindeutig gemahnt. Im Ergebnis wird Verzug nicht allein auf eine einseitige Datumszeile gestützt. Das Beispiel zeigt, dass Zahlungsverzug nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.
Vereinbarter Termin
Auftrag nennt Zahlung spätestens zum 31. Juli 2026. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Nach Ablauf wird die Entbehrlichkeit der Mahnung geprüft und Verzug ab Folgetag dokumentiert. Im Ergebnis ist Vertragsgrund statt Rechnungswunsch maßgeblich. Das Beispiel zeigt, dass Zahlungsverzug nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.
Verbraucher ohne Hinweis
Rechnung ist seit mehr als 30 Tagen offen, enthält aber keinen §-286-Hinweis. Die verantwortliche Person entscheidet deshalb: Die automatische 30-Tage-Regel wird nicht behauptet; eine Mahnung wird versandt. Im Ergebnis entsteht Verzug über einen belegbaren anderen Weg. Das Beispiel zeigt, dass Zahlungsverzug nicht durch eine einzelne Checkbox erledigt ist. Erst das Zusammenspiel aus Ausgangsdaten, dokumentierter Prüfung und kontrolliertem Ergebnis macht den Vorgang für Empfänger, Team und spätere Prüfungen nachvollziehbar.
Typische Fehler bei Zahlungsverzug
Fälligkeit mit Verzug gleichsetzen
Nebenforderungen werden zu früh verlangt. Die fachliche Korrektur lautet: Verzugsgrund wird separat dokumentiert. Als dauerhafte Kontrolle wird System zwei unterschiedliche Daten führt. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um Zahlungsverzug erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.
Drei Mahnungen für Pflicht halten
Eskalation wird unnötig verzögert. Die fachliche Korrektur lautet: Eine wirksame Mahnung kann genügen; Ausnahmen werden geprüft. Als dauerhafte Kontrolle wird Prozess nach Risiko statt Mythos gestaltet. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um Zahlungsverzug erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.
Rechnungsdatum als Zugang
30-Tage-Frist startet ohne Nachweis zu früh. Die fachliche Korrektur lautet: Zugang und Fälligkeit werden eigenständig erfasst. Als dauerhafte Kontrolle wird Versandkanal passende Nachweise liefert. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um Zahlungsverzug erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.
B2C-Hinweis vergessen
Automatischer Verbraucher-Verzug nach 30 Tagen greift nicht wie geplant. Die fachliche Korrektur lautet: Hinweis steht bereits in der Rechnung. Als dauerhafte Kontrolle wird Kundenart vor Ausgabe geprüft. Dadurch wird der Fehler nicht nur in einem Einzelfall repariert. Der Ablauf rund um Zahlungsverzug erhält eine Regel, die denselben Fehler bei der nächsten Rechnung, Datei oder Bestandsbewegung früh sichtbar macht.
Freigabe-Checkliste: Zahlungsverzug
- Forderung, Schuldner und Rechnung eindeutig
- Fälligkeit und Zugang beziehungsweise Vereinbarung belegt
- Verzugsvoraussetzungen für B2B/B2C geprüft
- Teilzahlungen, Gutschriften und Storno berücksichtigt
- Bankverbindung und Zahlungsreferenz verifiziert
- Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt
- Status, Owner und nächste Aktion dokumentiert
- Kommunikation und Belege nachvollziehbar archiviert
Die Checkliste wird nicht erst am Ende eines Monats abgearbeitet. Sie gehört an den einzelnen Vorgang, solange Rückfragen noch ohne aufwendige Rekonstruktion beantwortet werden können. Pflichtfelder verhindern einfache Lücken; fachliche Ausnahmen brauchen zusätzlich eine kurze Begründung. So bleibt Zahlungsverzug auch dann kontrollierbar, wenn mehrere Personen Eingang, Prüfung, Freigabe und Versand übernehmen.
Ein Vier-Augen-Prinzip ist besonders bei neuen Geschäftsfällen, geänderten Stammdaten und rechtlich sensiblen Entscheidungen sinnvoll. Wiederkehrende Standardfälle können nach dokumentierter Freigabe stärker automatisiert werden. Die Automatisierung übernimmt jedoch nur die freigegebene Regel. Sie darf eine fehlende Information nicht still durch einen plausibel wirkenden Standardwert ersetzen.
Dokumentation, Verantwortlichkeit und regelmäßige Pflege
Für Zahlungsverzug werden Eingangsdaten, Entscheidung, Ergebnis und Nachweis als zusammenhängender Vorgang geführt. Eine reine Dateiablage zeigt zwar das Endprodukt, aber nicht zwingend den Entscheidungsweg. Deshalb erhält jede Ausnahme einen Owner, einen Status und einen nächsten Schritt. Änderungen werden ergänzt oder versioniert; sie werden nicht durch stilles Überschreiben unsichtbar gemacht.
Die zugrunde liegende Arbeitsanweisung nennt außerdem ein Prüfdatum. Rechtliche Schwellen, technische Standards, externe Portale und interne Produktfunktionen können sich ändern. Bei der turnusmäßigen Kontrolle werden Primärquelle, tatsächlicher Prozess und veröffentlichte Aussage miteinander verglichen. Ändert sich nur eine Zahl, wird derselbe Intent-Owner aktualisiert; eine neue Jahres-URL ist dafür nicht erforderlich.
Fälligkeit und Fristen erklärt Zahlungsziel. Nach festgestelltem Verzug folgen Zinsrechner, Mahnkosten und Mahnung.
Zahlungsverzug und die Produktgrenzen von Invoify
Invoify führt bei versendeten Ausgangsrechnungen offene, teilbezahlte, bezahlte und abgeleitet überfällige Zustände. Zahlungen können mit Betrag, Datum, Zahlart und Differenzgrund erfasst werden. Das Mahnwesen erzeugt verknüpfte Mahnstufen, berechnet konfigurierte Verzugszinsen und berücksichtigt Mahnsperren; eine Bankanbindung, automatische SEPA-Lastschrifteinreichung oder CAMT-/MT940-Zuordnung ist nicht als Funktion belegt.
Eine Funktion wird in diesem Leitfaden nur dann als Invoify-Funktion bezeichnet, wenn sie in der aktuellen Produktdokumentation belegt ist. Steuerliche Würdigung, rechtliche Einzelfallprüfung und externe Behördenverfahren bleiben bei den verantwortlichen Personen beziehungsweise deren Beratung. Diese Trennung verhindert, dass ein formal erzeugter Beleg mit einer fachlich freigegebenen Entscheidung verwechselt wird.
Offizielle Quellen und Prüfstand
Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 271 BGB, § 286 BGB und § 288 BGB. Den nach § 247 BGB halbjährlich veränderlichen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank; seit 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent. Letzter Quellencheck: 5. August 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: 1. Januar 2027.
Vom Verzug in das gerichtliche Verfahren wechseln
Fälligkeit und Verzug beantworten noch nicht, ob ein gerichtlicher Mahnantrag der richtige nächste Schritt ist. Vor dem Wechsel werden Anspruch, Gegner, Einwendungen, Zahlungen, Zuständigkeit und Verjährung neu geprüft.
| Vertiefung | Wann dorthin wechseln |
|---|---|
| Gerichtliches Mahnverfahren Schritt für Schritt | für Online-Mahnantrag, Zustellung, Widerspruch, Vollstreckungsbescheid und gerichtliche Fristen |
Zahlungsverzug feststellen: sieben Entscheidungen mit Beleg
- Anspruch prüfenVertrag, Leistung, Rechnung, Korrektur und Einwendungen ergeben eine noch bestehende Geldforderung.
- Fälligkeit bestimmenVereinbarung, Gesetz und Umstände zeigen, seit wann Zahlung verlangt werden kann.
- Zugang belegenRechnung und gegebenenfalls Mahnung sind dem richtigen Empfänger nachweisbar zugegangen.
- Saldo aktualisierenZahlungen, Gutschriften, Storno, Aufrechnungshinweise und Rücklastschriften sind berücksichtigt.
- Verzugsweg wählenEntweder Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit oder eine konkrete Ausnahme des § 286 Absatz 2 beziehungsweise 3 BGB dokumentieren.
- Verbraucherstatus prüfenDie besondere Hinweispflicht der 30-Tage-Regel und der richtige Zinsaufschlag folgen dem konkreten Rechtsgeschäft.
- Vertretenmüssen und Stopps prüfenUmstände außerhalb der Verantwortung, Einwendungen oder ein vereinbarter Klärprozess werden vor Nebenforderungen beurteilt.
Der Grundfall steht in § 286 Absatz 1 BGB: Leistet der Schuldner auf eine nach Fälligkeit zugegangene Mahnung nicht, kommt er durch die Mahnung in Verzug. Eine Zahlungsfrist im Mahnschreiben kann die praktische Reaktion steuern; sie darf aber nicht unbemerkt als anderer gesetzlicher Verzugsgrund ausgegeben werden. Entscheidend bleiben Inhalt, Zeitpunkt und Zugang der eindeutigen Leistungsaufforderung.
| Verzugsweg | Mahnung entbehrlich? | Erforderlicher Beleg | Häufiger Fehler |
|---|---|---|---|
| Leistungszeit nach Kalender bestimmt | ja, nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 | wirksame Vereinbarung und konkretes Datum | erstmals auf der Rechnung gesetztes Ziel ungeprüft als Vertragsabrede behandeln |
| Zeit ab einem Ereignis berechenbar | ja, nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 | vereinbartes Ereignis, Zeitraum und Eintritt | unbestimmte Formulierung ohne berechenbaren Endtag |
| ernsthafte und endgültige Verweigerung | ja, nach § 286 Abs. 2 Nr. 3 | eindeutige Erklärung und Kontext | bloße Rückfrage oder Teilreklamation als endgültige Weigerung werten |
| besondere Gründe | möglich nach § 286 Abs. 2 Nr. 4 | Interessenabwägung im konkreten Ausnahmefall | Ausnahme als Standardprozess automatisieren |
| 30-Tage-Regel bei Entgeltforderung | bei allen Voraussetzungen ja | Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei B2C zusätzlicher Hinweis | 30 Tage nur ab Rechnungsdatum zählen |
Die 30-Tage-Regel beginnt nach dem Gesetz nicht einfach mit der PDF-Erstellung: Maßgeblich sind Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung. Gegenüber Verbrauchern greift sie nur, wenn auf diese Folge besonders hingewiesen wurde. Ist der Rechnungszugang unsicher, enthält § 286 Absatz 3 nur für Nichtverbraucher eine weitere Auffangregel: spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung. Diese Variante ersetzt keinen Zugangsnachweis im B2C-Fall.
Bestrittene Forderung, fehlender Zugang und andere Stopps
Ein Einwand beendet den Verzug nicht automatisch. Er kann aber zeigen, dass Bestand, Höhe, Fälligkeit oder Verantwortlichkeit der Forderung noch ungeklärt sind. Deshalb wird eine bestrittene Position nicht mechanisch weiter eskaliert. Der Prozess trennt unstreitigen und streitigen Teil, benennt den Prüfverantwortlichen und setzt erst nach einer dokumentierten Entscheidung fort.
| Stoppsignal | Sofortige Aktion | Ergebnis für den Mahnlauf |
|---|---|---|
| Zahlung nicht zugeordnet | Betrag, Datum, Absender und Referenz gegen offene Belege prüfen | bis zur Zuordnung sperren |
| Leistung oder Betrag bestritten | Vertrag, Leistungsnachweis und konkrete Einwendung fachlich prüfen | streitigen Teil nicht automatisch eskalieren |
| Rechnungs- oder Mahnzugang unklar | Kanal, Empfängeradresse und Zustellinformation sichern | Verzugsdatum nicht aus Versanddatum erraten |
| Raten- oder Stundungsabrede aktiv | gültige Termine, Saldo und Bedingungen gegen den Vorgang prüfen | normalen Gesamtbetrag-Mahnlauf sperren |
| Storno oder Gutschrift angekündigt | Korrektur vor Versand freigeben und Saldo neu rechnen | Entwurf verwerfen oder aktualisieren |
| Schuldner konnte Leistung nicht vertreten | Umstand nach § 286 Absatz 4 fachlich beurteilen | keinen rein technischen Verzugsautomatismus verwenden |
Ein belastbarer Verzugsvermerk nennt daher nicht nur „überfällig seit“. Er enthält den Rechts- beziehungsweise Tatsachenpfad: Forderung und Saldo, Fälligkeitsgrund, Rechnungszugang, Mahnungszugang oder Ausnahme, Kundenstatus, offenen Einwand und verantwortliche Freigabe. Erst auf dieser Basis werden Verzugszinsen oder ersatzfähige Kosten berechnet.
Invoify: „überfällig“ ist operativer Status, keine rechtliche Verzugsentscheidung
Invoify leitet „überfällig“ technisch aus einer versendeten, noch offenen Rechnung und dem Feld faelligAm ab. Das hilft, offene Vorgänge zu priorisieren. Der Status belegt aber weder den Zugang der Rechnung oder Mahnung noch eine wirksame Kalenderabrede, eine endgültige Leistungsverweigerung, den Verbraucherhinweis oder das Vertretenmüssen. Überfällig ist ein operativer Status, keine rechtliche Verzugsentscheidung.
Die deutsche Mahnautomatik ist standardmäßig ausgeschaltet. Sie kann Karenztage, Stufen, Mahnsperren und einen konfigurierten B2C-Hinweis berücksichtigen und überspringt bezahlte, stornierte oder gesperrte Vorgänge. Invoify beurteilt jedoch keine Reklamation und setzt keinen belastbaren Verzugsgrund aus Vertrags- und Zugangsdaten zusammen. Deshalb bleiben Klärfälle gesperrt und werden vor jeder automatischen Eskalation durch einen Verantwortlichen freigegeben. ${REVIEW}
Häufige Fragen
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Grundsätzlich nach Fälligkeit und Mahnung. Eine Mahnung ist in den Fällen des § 286 Abs. 2 oder bei erfüllter 30-Tage-Regel entbehrlich.
Ist eine Rechnung nach 30 Tagen automatisch im Verzug?
Bei Entgeltforderungen können 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang relevant sein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung.
Sind drei Mahnungen Pflicht?
Nein. Das dreistufige kaufmännische Mahnwesen ist keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für Verzug.
Wie erkennt Invoify überfällige Rechnungen?
Überfälligkeit wird aus versendeter, offener Rechnung und Fälligkeit abgeleitet. Die rechtliche Verzugsprüfung bleibt davon getrennt und wird über Konfiguration wie B2C-Hinweis berücksichtigt.
Beginnt Verzug immer am Tag nach der Fälligkeit?
Nein. Der Tag nach der Fälligkeit ist nur dann der Verzugsbeginn, wenn eine Mahnung entbehrlich ist oder der dafür erforderliche Zugang bereits rechtzeitig vorliegt. Im Regelfall des § 286 Absatz 1 BGB tritt Verzug erst durch den Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein.