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WooCommerce-Rechnungssoftware

WooCommerce mit Rechnung und Warenwirtschaft verbinden

Invoify bindet WooCommerce als lesende Datenquelle an. Produkte und geeignete Bestellungen werden abgerufen; aus Bestellungen entstehen kontrollierbare Rechnungsentwürfe. Der Shop bleibt dabei unverändert.

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Nachvollziehbarer Ablauf

Was tatsächlich passiert

  1. 1 Shop eindeutig verbindenShop-URL und REST-Zugang werden dem aktuellen Invoify-Mandanten zugeordnet. Für den Import genügen lesende WooCommerce-Rechte.
  2. 2 Daten als Job abrufenProdukt- und Bestellsynchronisationen werden persistent ausgeführt. Versuche, Status, Checkpoints und Fehler erscheinen in der WooCommerce-Jobhistorie.
  3. 3 Bestellung atomar importierenKontakt, Rechnung und Quellreferenz werden als zusammengehöriger Vorgang verarbeitet; Replay- und Doppelimport-Schutz greifen auf Datenbankebene.
  4. 4 Entwurf fachlich prüfenSteuersatz, Empfänger, Versand, Rabatt und Zahlungsstatus werden vor dem Fertigstellen im Rechnungseditor kontrolliert.

Funktionen und Nachweise

REST-API mit Leserechten

Der dokumentierte Flow ruft Produkte, Kategorien, Bestellungen und Reports ab und schreibt keine Artikeldaten in WooCommerce.

Mandantenzuordnung

Shop und Quellreferenzen werden eindeutig einem Invoify-Mandanten zugeordnet.

Atomarer Import

Zusammengehörige Importdaten werden nicht stückweise als halbfertiger Vorgang stehen gelassen.

Replay-Schutz

Wiederholte Webhooks oder Jobs dürfen nicht dieselbe Bestellung mehrfach als Rechnung anlegen.

Klärbare Steuerfälle

Nicht eindeutig ableitbare Steuerkonstellationen werden blockiert, statt mit einem geratenen Steuersatz festgeschrieben zu werden.

Katalog und Bestand

WooCommerce-Artikel stehen im Invoify-Katalog bereit und können in Belegen sowie Lagerabläufen verwendet werden.

Bewusste Grenzen

  • Bestehende WooCommerce-Produkte werden durch diesen Import weder geändert noch gelöscht.
  • Die Rechnungsprüfung bleibt erforderlich; Shop-Steuerdaten ersetzen keine fachliche Einordnung des Umsatzes.
  • Für einen vollständigen Abgleich müssen Refund-, Storno- und Zahlungsereignisse zum jeweiligen Vorgang passen.
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