§ 19-Modus mit Schutz
Kleinunternehmer als Firmenstandard: 0 % Umsatzsteuer wird durchgesetzt, damit kein versehentlicher Steuerausweis auf dem Beleg landet.
Rechnungen ohne Umsatzsteuer – ohne Sonderweg. Invoify führt die Kleinunternehmerregelung als Firmenstandard: Jeder Beleg entsteht im geführten Editor mit Live-Vorschau, der Steuerausweis bleibt konsequent bei 0 % und die Pflichtangaben werden vor dem Fertigstellen geprüft. Seit 1. Januar 2025 gilt die Regelung bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG) – die fachliche Einordnung dazu liefert der Ratgeber, das Handwerkszeug diese Software.
Kleinunternehmer als Firmenstandard: 0 % Umsatzsteuer wird durchgesetzt, damit kein versehentlicher Steuerausweis auf dem Beleg landet.
Der Editor prüft die Rechnungsangaben nach § 14 UStG, bevor ein Beleg fertiggestellt wird – fehlende Felder werden konkret benannt.
Angebote entstehen im selben Editor und lassen sich über einen öffentlichen Link ohne Kunden-Login annehmen oder ablehnen.
Ein nächtlicher Lauf erkennt überfällige Rechnungen und erstellt Zahlungserinnerung bis letzte Mahnung – mit Karenztagen und Mahnsperre je Kunde.
Kleinunternehmer sind vom Ausstellen der E-Rechnung befreit. Verlangt ein Geschäftskunde trotzdem eine, erzeugt Invoify ZUGFeRD oder XRechnung zum Beleg.
Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern je Belegart – vergeben erst beim Festschreiben, damit gelöschte Entwürfe keine Lücken reißen.