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Für Kleinunternehmer

Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer

Rechnungen ohne Umsatzsteuer – ohne Sonderweg. Invoify führt die Kleinunternehmerregelung als Firmenstandard: Jeder Beleg entsteht im geführten Editor mit Live-Vorschau, der Steuerausweis bleibt konsequent bei 0 % und die Pflichtangaben werden vor dem Fertigstellen geprüft. Seit 1. Januar 2025 gilt die Regelung bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG) – die fachliche Einordnung dazu liefert der Ratgeber, das Handwerkszeug diese Software.

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Nachvollziehbarer Ablauf

Was tatsächlich passiert

  1. 1 Kleinunternehmer-Modus aktivierenEinmal in den Firmeneinstellungen gesetzt, ist § 19 UStG der Standard für neue Belege: Invoify erzwingt 0 % Umsatzsteuer und verhindert so den versehentlichen Steuerausweis, der nach § 14c UStG teuer werden kann.
  2. 2 Rechnung im geführten Editor erstellenKunde wählen oder anlegen, Positionen erfassen – links das Formular, rechts der fertige Beleg in Echtzeit. Die Pflichtfeldprüfung meldet fehlende Angaben, bevor die Rechnung fertiggestellt wird.
  3. 3 Festschreiben und versendenDie Rechnungsnummer wird erst beim Festschreiben oder Versand vergeben – Entwürfe bleiben frei änderbar. Versand als PDF direkt per E-Mail aus Invoify, auf Wunsch mit Zahlungs-QR-Code (GiroCode).
  4. 4 Zahlungen verfolgen, Mahnungen automatisierenOffene, überfällige und bezahlte Rechnungen auf einen Blick. Das automatische Mahnwesen erstellt Zahlungserinnerung und Mahnstufen nach deinem Zeitplan – auf Wunsch als Entwurf zur Freigabe.

Funktionen und Nachweise

§ 19-Modus mit Schutz

Kleinunternehmer als Firmenstandard: 0 % Umsatzsteuer wird durchgesetzt, damit kein versehentlicher Steuerausweis auf dem Beleg landet.

Pflichtfeldprüfung

Der Editor prüft die Rechnungsangaben nach § 14 UStG, bevor ein Beleg fertiggestellt wird – fehlende Felder werden konkret benannt.

Angebote mit Online-Annahme

Angebote entstehen im selben Editor und lassen sich über einen öffentlichen Link ohne Kunden-Login annehmen oder ablehnen.

Automatisches Mahnwesen

Ein nächtlicher Lauf erkennt überfällige Rechnungen und erstellt Zahlungserinnerung bis letzte Mahnung – mit Karenztagen und Mahnsperre je Kunde.

E-Rechnung, wenn gewünscht

Kleinunternehmer sind vom Ausstellen der E-Rechnung befreit. Verlangt ein Geschäftskunde trotzdem eine, erzeugt Invoify ZUGFeRD oder XRechnung zum Beleg.

Saubere Nummernkreise

Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern je Belegart – vergeben erst beim Festschreiben, damit gelöschte Entwürfe keine Lücken reißen.

Bewusste Grenzen

  • Die Umsatzgrenzen (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) überwachst du selbst – beim Überschreiten der 100.000 € endet die Regelung sofort für den überschreitenden Umsatz. Die Details erklärt der Ratgeber Kleinunternehmer-Rechnung.
  • Invoify ist bewusst keine Buchhaltung: EÜR und Steuererklärung bleiben bei dir oder deiner Steuerkanzlei.
  • Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist eine Einstellung, kein Automatismus – Invoify stellt nicht eigenmächtig um.
Ratgeber: Kleinunternehmer-RechnungKleinbetragsrechnung bis 250 €Zahlungserinnerung schreibenRechnung schreiben: der Ablauf