Englische KU-Vorlage für Word und PDF
Das Muster ist auf ein klar begrenztes Geschäft ausgelegt: ein in Deutschland ansässiger Kleinunternehmer erbringt eine gewöhnliche Dienstleistung an einen deutschen Kunden. Die deutschen KU-Voraussetzungen werden als erfüllt angenommen. Im Word-Dokument ersetzen Sie Anbieter, Rechnungsanschrift, Steuerkennung, Daten, Leistungsbeschreibung, Preis und Zahlungsangaben. Das PDF enthält dieselben Musterfelder zur Kontrolle. Es ist eine normale PDF-Vorlage und enthält keine eingebetteten strukturierten E-Rechnungsdaten.
Die Datei enthält eine freiwillige Rechnungsreferenz und Angaben zum tatsächlichen Leistungszeitraum. Diese helfen bei der Zuordnung, obwohl § 34a UStDV für KU-Rechnungen einen eigenen Mindestkatalog verwendet. Persönliche Steuer-ID und Unternehmenssteuernummer dürfen nicht verwechselt werden. Falls Ihr Kunde besondere Bestellreferenzen verlangt, ergänzen Sie die tatsächlich vereinbarten Felder. Für die allgemeinen englischen Rechnungsbegriffe bleibt Rechnung auf Englisch der ausführliche Einstieg.
Wie formuliert man § 19 UStG auf Englisch?
Diese Formulierung erklärt die Steuerbefreiung statt einen regulären Steuerbetrag auf null zu rechnen. Verweisen Sie auf das deutsche Gesetz, damit ein international besetzter Einkauf nicht irrtümlich eine Regel eines anderen Landes annimmt. Den Text können Sie zusätzlich auf Deutsch ergänzen: „Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG.“ Beide Sprachfassungen sollten dieselbe Aussage treffen und sich nicht gegenseitig widersprechen.
Ein alleiniger Eintrag „VAT 0%“ erklärt den Befreiungsgrund nicht ausreichend und kann verschiedene Sachverhalte vermischen. Ein Nullsteuersatz, eine Steuerbefreiung und ein nicht in Deutschland steuerbarer Umsatz sind keine austauschbaren Begriffe. Ebenso unpassend ist „Reverse charge“, wenn Sie lediglich eine gewöhnliche deutsche KU-Inlandsleistung abrechnen. Die korrekte Rechnungssprache setzt deshalb voraus, dass der Steuerfall zuerst feststeht. Die Wörter werden anschließend an diese Entscheidung angepasst.
Schreiben Sie außerdem nicht „VAT included“, wenn Sie damit suggerieren würden, dass ein abziehbarer Steuerbetrag im Gesamtpreis enthalten ist. Der Kunde erhält bei der angenommenen KU-Rechnung keinen gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Wenn er einen solchen Betrag verlangt, müssen Sie seine Rückfrage erklären und den tatsächlichen Fall prüfen. Sie dürfen die deutsche Befreiung nicht allein wegen einer englischsprachigen Standardvorlage durch einen unberechtigten Ausweis ersetzen.
Ausgefülltes Beispiel 2027: EUR 550.00
Im Beispiel gestaltet ein deutscher Kleinunternehmer eine kurze Präsentation für die deutsche Niederlassung eines Unternehmens. Der vereinbarte Rechnungsempfänger ist tatsächlich in Deutschland ansässig; nicht bloß eine deutsche Kontaktperson für einen unbekannten ausländischen Auftraggeber. Das Projekt wird am 4. Februar 2027 abgeschlossen. Die interne Freigabe des Kunden erfolgt auf Englisch. Diese Sprache ändert die angenommene deutsche KU-Behandlung der gewöhnlichen Dienstleistung nicht.
| Invoice field | Example entry | Bedeutung |
|---|---|---|
| Invoice reference | KU-2027-018 | Freiwillige eindeutige Belegreferenz |
| Invoice date | 4 February 2027 | Ausstellungsdatum |
| Service date | 4 February 2027 | Tatsächliches Leistungsdatum |
| Presentation design | EUR 450.00 | Vereinbarte Gestaltung |
| Additional agreed revision | EUR 100.00 | Vereinbarte Zusatzleistung |
| Total amount due | EUR 550.00 | 450 + 100, ohne Steuerposition |
Die Summe beträgt 550 Euro. Es gibt in diesem Beispiel weder eine Position „19% VAT“ noch einen separat abziehbaren Steuerbetrag. Eine Zahlungsbedingung kann ein konkretes vereinbartes Datum nennen, etwa „Payment due on 18 February 2027“. Das Muster setzt diese Vereinbarung voraus; die Formulierung legt nicht rückwirkend eine bisher nicht vereinbarte Vertragsbedingung fest. Anbieter und Kunde behalten ihre vollständigen echten Namen und Anschriften, auch wenn Feldbezeichnungen und Leistungsbeschreibung englisch sind.
Wurde bereits eine Zahlung geleistet, muss die Forderung entsprechend eingeordnet werden. Bei einer nachträglichen Teilzahlung von 200 Euro bleibt die Rechnungssumme des Beispiels zunächst 550 Euro, während der offene Rest 350 Euro beträgt. Ein Zahlungsstatus ersetzt keine neue Leistungsbeschreibung und keine Korrektur des Rechnungspreises. Der Empfänger sollte unterscheiden können, ob „Total amount“ den gesamten Beleg oder „Outstanding amount“ einen später ermittelten Restsaldo bezeichnet.
Felder übersetzen, Identität und Nachweise beibehalten
Übersetzen Sie die beschreibenden Feldnamen, nicht die Identität der Parteien. Aus „Rechnungsdatum“ wird „Invoice date“, aus „Leistungsdatum“ je nach Fall „Service date“ und aus „Gesamtbetrag“ „Total amount“. Ein Unternehmensname, eine tatsächlich verwendete Rechtsform, eine Anschrift oder eine Steuerkennung bleiben dagegen die Angaben des jeweiligen Unternehmens. Eine selbst erfundene englische Firmenbezeichnung kann die Zuordnung erschweren, selbst wenn sie freundlicher klingt.
Leistungsbeschreibungen benötigen mehr Aufmerksamkeit als einzelne Labels. Eine Position „Consulting“ sagt bei einem umfangreichen Projekt wenig darüber, was abgerechnet wird. Beschreiben Sie den vereinbarten Umfang, den Zeitraum oder die zugehörige Auftragsreferenz. „Presentation design, ten slides, according to accepted offer [reference]“ macht den Bezug im Beispiel nachvollziehbar. Enthält die Rechnung vertrauliche Projektinformationen, beschränken Sie die Beschreibung auf das für Abrechnung und Zuordnung notwendige Maß.
Benötigt eine deutsche Finanzbehörde eine Übersetzung, gilt die Rechnungssprache nicht als automatische Befreiung von dieser Mitwirkung. § 87 AO behandelt Deutsch als Amtssprache und die Anforderung von Übersetzungen. Bewahren Sie deshalb nachvollziehbare zugrunde liegende Angaben auf. Sie können auch ein zweisprachiges Dokument verwenden, wenn es dem Empfänger hilft. Eine zweite Sprachfassung ist dieselbe Rechnung, sofern Betrag, Parteien und Bezug identisch bleiben; sie begründet keine zweite Forderung.
Ein Kundenportal kann für den Steuergrund eigene englische Auswahlfelder vorgeben. Wenn dort nur „standard rate“ und „reverse charge“ angeboten werden, wählen Sie nicht den fachlich falschen Eintrag, um den Upload abschließen zu können. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Weg für eine tatsächlich steuerbefreite deutsche KU-Leistung. Übermitteln Sie den zutreffenden Hinweis und das eindeutige Dokument. Bleibt das Portal unklar, stimmen Sie den Eingang mit dem zuständigen Empfänger ab. Ein technisches Pflichtfeld darf weder einen unzutreffenden Steuerbetrag noch eine andere rechtliche Begründung auf Ihrer Rechnung erzeugen.
Datumsformat, Dezimalzeichen und Währung eindeutig halten
Ein Datum wie 04/02/2027 kann je nach Lesegewohnheit den 4. Februar oder den 2. April bezeichnen. Für das englische Muster verwenden wir deshalb den ausgeschriebenen Monat „4 February 2027“. Alternativ kann ein eindeutiges numerisches Format wie 2027-02-04 sinnvoll sein. Stellen Sie das tatsächliche Ausstellungsdatum nicht auf 2027 um, wenn die Rechnung schon 2026 ausgestellt wurde. Die Jahreszahl im Titel ersetzt weder Rechnungsdatum noch Leistungsdatum.
Bei Geldbeträgen hilft die ausdrückliche Währungskennung. EUR 550.00 steht im Muster für 550 Euro und nicht für 550 Einheiten einer ungenannten Währung. Verwenden Sie innerhalb eines Dokuments ein konsistentes Zahlenformat. Ein Wechsel zwischen 1,250.00 und 1.250,00 ohne Erläuterung macht größere Summen schwerer kontrollierbar. Der Empfänger sollte anhand der Positionssumme nachvollziehen können, welchen Betrag Sie verlangen. Eine Umrechnung in eine andere Währung benötigt eine eigenständig vereinbarte Grundlage.
Zahlungsdaten werden ebenfalls gegengeprüft. Kontoinhaber und Bankangaben müssen zum tatsächlichen vorgesehenen Zahlungsempfang passen. Ein Sprachwechsel rechtfertigt keine kopierten Kontodaten aus einer fremden Vorlage. Bei einer abweichenden Zahlungswährung klären Sie außerdem, welcher Betrag geschuldet ist und wie eine Zahlung zugeordnet wird. Die englische KU-Vorlage bleibt bewusst bei Euro; sie verspricht keine automatische Wechselkursberechnung oder einen internationalen Zahlungsdienst.
Englische Rechnung und Auslandumsatz getrennt prüfen
Wenn der tatsächliche Auftraggeber im Ausland sitzt, genügt die Sprachvorlage nicht zur steuerlichen Entscheidung. Zuerst sind Empfängerrolle, Leistungsart und Leistungsort zu bestimmen. Für eine gewöhnliche B2B-Dienstleistung kann § 3a Absatz 2 UStG zu einem Leistungsort beim ausländischen Empfänger führen. Andere Leistungen folgen Sonderregeln. Der Hinweis auf deutsche KU-Steuerbefreiung darf daher nicht einfach aus dem Inlandsbeispiel übernommen werden, nur weil beide Rechnungen auf Englisch geschrieben sind.
Für diese Ausgangsrechnung gibt es den eigenen Ratgeber KU-Rechnung ins Ausland. Er prüft die ausgehende Rechnung nach Empfänger und Leistungsort. Wer hingegen eine ausländische Gebührenrechnung erhält, findet die umgekehrte Rolle unter Reverse Charge bei KU-Eingangsrechnungen. Die englische Formulierung ist jeweils der letzte Umsetzungsschritt, nachdem geklärt wurde, was der Rechnungstext ausdrücken soll.
Ebenso unabhängig bleibt das Dateiformat. Eine englische PDF wird nicht allein durch ihre Sprache zur strukturierten E-Rechnung. Verlangt der konkrete Geschäftsfall oder Empfänger strukturierte Daten, müssen diese tatsächlich erzeugt und richtig befüllt werden. Für die KU-Ausstellungsausnahme und den Empfang verweist der bestehende Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer auf den BMF-Stand. Die beigefügte Muster-PDF erfüllt bewusst nur den beschriebenen Vorlagenzweck.
Englische KU-Rechnung vor dem Versand prüfen
- Tatsächlichen Rechnungsempfänger und Leistungsort bestätigen.
- KU-Steuerfall und englischen Hinweis inhaltlich abgleichen.
- Eigene Identifikationsnummer statt persönlicher Steuer-ID übernehmen.
- Leistungsbeschreibung mit dem angenommenen Auftrag vergleichen.
- Summe, Währung und Datum für den Empfänger eindeutig schreiben.
- Tatsächlich erforderliches Dateiformat und Versandziel prüfen.
Invoify verwaltet Angebote und Ausgangsrechnungen und führt deutsche Steuerfälle mit zugehörigen Hinweisen. Der KU-Firmenstatus kann neue Belege standardmäßig mit dem passenden KU-Fall anlegen; die Auswahl bleibt fachlich zu prüfen. Vergleichen Sie im tatsächlich erzeugten Dokument die Feldbezeichnungen, frei eingegebenen Positionsbeschreibungen und den Steuerhinweis. Eine übersetzte Standardbezeichnung übersetzt nicht automatisch einen selbst geschriebenen Leistungstext oder eine individuelle Zahlungsvereinbarung.
Das Gegenlesen gelingt am besten mit einer kurzen Kontrollkopie des angenommenen Auftrags: Stimmen Anbieter, Kunde, Leistung und Preis überein? Sind 450 Euro und 100 Euro wirklich die vereinbarten Positionen? Bezeichnet der englische Text dieselbe Befreiung wie der gewählte deutsche Steuerfall? Bewahren Sie das freigegebene Original auf und senden Sie bei einer bloßen Nachfrage dieselbe Datei erneut. Müssen dagegen Angaben geändert werden, folgen Sie dem dokumentierten Rechnungskorrekturprozess.
Primärquellen und Rechtsstand
§ 34a UStDV: KU-Rechnungsangaben · § 19 UStG: KU-Befreiung · § 3a UStG: Leistungsort · § 87 AO: Amtssprache und Übersetzung · BMF: E-Rechnungs-FAQ
Rechtsstand und Quellenprüfung: 2. Oktober 2026. Die Beispiele beziehen sich auf 2027 und die derzeit geltenden Regeln. Die Jahreszahl bezeichnet keine neu beschlossene Gesetzesänderung. Vor dem Jahreswechsel werden die Quellen erneut geprüft; nächste redaktionelle Prüfung spätestens am 15. Dezember 2026. Alle Fallbeträge und Beteiligten sind fiktiv.
Häufige Fragen
Braucht jede englische KU-Rechnung eine USt-IdNr.?
Die Sprache entscheidet nicht über den Bedarf einer USt-IdNr. Für eine deutsche KU-Rechnung nennt § 34a UStDV zulässige Unternehmenskennungen. Bei Auslandsgeschäften werden zusätzlich deren eigene Voraussetzungen geprüft.