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Lieferschein schreiben: Inhalt, Pflicht und Vorlage im Überblick

Ein Lieferschein begleitet die Ware, nicht das Geld. Er hält fest, was und wie viel geliefert wurde – Preise und Zahlungsaufforderung bleiben der Rechnung vorbehalten. Dieser Beitrag erklärt, was auf einen Lieferschein gehört, ob er Pflicht ist und wo er in der Belegkette steht.

Was ist ein Lieferschein?

Kurzantwort: Ein Lieferschein ist ein Warenbegleitpapier, das Art und Menge der gelieferten Ware dokumentiert. Er begleitet die Sendung, enthält in der Regel keine Preise und fordert keine Zahlung – das übernimmt die Rechnung.

Der Lieferschein beantwortet eine einzige Frage: Was und wie viel wurde geliefert? Er liegt der Warensendung bei oder wird ihr digital zugeordnet und gibt dem Empfänger eine überprüfbare Grundlage in die Hand. Beim Wareneingang lässt sich damit abgleichen, ob die gelieferte Menge und die Artikel mit dem übereinstimmen, was bestellt wurde.

Aus Sicht des liefernden Betriebs erfüllt der Lieferschein drei Aufgaben: Er ist ein Nachweis, dass die Ware das Haus verlassen hat, er ist die Grundlage für die Wareneingangskontrolle beim Empfänger, und er ist die Vorlage für die spätere Rechnung. Weil er keine Zahlung auslöst, ist er bewusst schlanker gehalten als die Rechnung – Preise fehlen beim sogenannten neutralen Lieferschein ganz.

Lieferschein vs. Rechnung: der Unterschied

Lieferschein und Rechnung werden oft in einem Atemzug genannt, dokumentieren aber unterschiedliche Dinge. Der Lieferschein hält den Warenfluss fest, die Rechnung den Geldfluss. Sie ersetzen einander nicht: Auch wer einen Lieferschein ausgestellt hat, braucht für die Zahlungsaufforderung weiterhin eine Rechnung.

MerkmalLieferscheinRechnung
ZweckDokumentiert, was und wie viel geliefert wurdeFordert die Zahlung für die Leistung
PreiseIn der Regel keine (neutraler Lieferschein)Immer, mit Netto-, Steuer- und Bruttobetrag
UmsatzsteuerWird nicht ausgewiesenWird ausgewiesen, sofern steuerpflichtig
ZahlungsaufforderungNeinJa
PflichtangabenKeine gesetzlich vorgeschriebenenGesetzliche Pflichtangaben nach UStG
Bezug zur SendungBegleitet die WarensendungWird separat gestellt oder versendet

Welche Angaben eine Rechnung zwingend enthalten muss, breiten wir hier bewusst nicht aus – das erklärt der Pillar-Ratgeber Rechnung schreiben im Detail. Für den Lieferschein gilt dagegen: Es gibt keinen gesetzlichen Pflichtkatalog, sondern nur eine kaufmännisch sinnvolle Struktur.

Was gehört auf einen Lieferschein?

Die folgenden Angaben sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, haben sich in der Praxis aber bewährt. Sie machen den Lieferschein eindeutig, verknüpfbar und für den Wareneingang brauchbar. Eine Vorlage, die diese Punkte abdeckt, lässt sich beliebig oft wiederverwenden.

  • Absender und Empfänger: der liefernde Betrieb sowie der Kunde mit vollständiger Anschrift.
  • Abweichende Lieferadresse: falls die Ware nicht an die Rechnungsanschrift geht.
  • Lieferdatum: der Tag, an dem die Ware versendet oder übergeben wurde.
  • Fortlaufende Lieferschein-Nummer: eindeutig und nachvollziehbar vergeben.
  • Bezug zur Bestellung: Nummer der Bestellung oder Auftragsbestätigung.
  • Positionen: je Artikel die Menge und eine klare Bezeichnung der Ware.
  • Lieferumfang: Hinweis, ob es sich um eine Voll- oder Teillieferung handelt.
  • Meist ohne Preise: der neutrale Lieferschein verzichtet auf Beträge und Umsatzsteuer.
Neutraler Lieferschein: In vielen Branchen ist es üblich, Preise auf dem Lieferschein wegzulassen. So kann das Papier auch dann bei der Ware liegen, wenn beim Empfänger nicht jede Person die Konditionen sehen soll. Die Preise folgen dann ausschließlich auf der Rechnung.

Ist ein Lieferschein Pflicht?

Nein. In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, für jede Lieferung einen Lieferschein auszustellen. Der Lieferschein ist ein kaufmännisches Hilfsdokument – kein Steuerbeleg, den das Gesetz für jeden Warenausgang verlangt.

Trotzdem ist er in der Praxis fast überall im Einsatz, weil er handfeste Vorteile bringt. Er weist nach, dass geliefert wurde, er erlaubt dem Empfänger eine strukturierte Wareneingangskontrolle, und er dient als Grundlage für die spätere Rechnung. Bei Reklamationen oder Streit über Mengen ist ein unterschriebener oder digital bestätigter Lieferschein ein wertvoller Nachweis.

Wie Lieferung, Wareneingang und Bestand zusammenspielen, zeigt der Überblick zur Warenwirtschaft. Dort ordnet sich der Lieferschein als ein Baustein in den gesamten Warenfluss ein.

Aufbewahrung und englischer Begriff

Zur Aufbewahrungsfrist gilt kurz gefasst: Dient der Lieferschein als Buchungsbeleg, greifen die allgemeinen Aufbewahrungsfristen. Ein reines Warenbegleitpapier dagegen, dessen Inhalt vollständig in die Rechnung übernommen wird, muss nach dem Bürokratieentlastungsgesetz nicht zwingend aufbewahrt werden. Die Fristen und Ausnahmen im Detail behandelt der eigene Beitrag zur Rechnung-Aufbewahrungsfrist.

Lieferschein auf Englisch

Der Lieferschein heißt auf Englisch "delivery note"; die reine Packliste, die den Inhalt eines Pakets auflistet, wird als "packing slip" bezeichnet. Für den internationalen Versand genügt in der Regel der Begriff "delivery note".

Lieferscheine in der Belegkette

In Invoify entsteht der Lieferschein nicht isoliert, sondern als Teil einer durchgängigen Belegkette: Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung sind miteinander verknüpft. So bleibt nachvollziehbar, welche Bestellung zu welcher Lieferung und welcher Rechnung gehört – ohne die Daten mehrfach von Hand zu erfassen.

Lieferscheine lassen sich dabei splitten: Wird eine Bestellung in mehreren Teil-Lieferungen versendet, kann jede Teilmenge einen eigenen Lieferschein erhalten, während der Bezug zum ursprünglichen Auftrag erhalten bleibt. Ob der Lieferschein mit oder ohne Preise gedruckt wird, ist wählbar – der neutrale Lieferschein für die Warensendung und die vollständige Rechnung für die Buchhaltung entstehen aus denselben Positionsdaten.

Wie sich Lieferungen und Bestände darüber hinaus verwalten lassen, beschreibt der Bereich Warenwirtschaft. Der Lieferschein ist dort der Beleg, der den Übergang von der Bestellung zur fertigen Rechnung dokumentiert.

Häufige Fragen

Was ist ein Lieferschein?

Ein Lieferschein ist ein Warenbegleitpapier, das Art und Menge der gelieferten Ware dokumentiert. Er begleitet die Sendung und dient dem Empfänger als Grundlage für die Wareneingangskontrolle. Preise enthält er in der Regel nicht, und er fordert auch keine Zahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Lieferschein und Rechnung?

Der Lieferschein dokumentiert, was und wie viel geliefert wurde. Die Rechnung fordert die Zahlung und weist Preise sowie – bei steuerpflichtigen Umsätzen – die Umsatzsteuer aus. Beide Belege ersetzen einander nicht, sondern ergänzen sich in der Belegkette.

Ist ein Lieferschein Pflicht?

Nein. In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, für jede Lieferung einen Lieferschein auszustellen. Er ist ein kaufmännisches Hilfsdokument, das die Lieferung nachweist und die Wareneingangskontrolle sowie die spätere Rechnung erleichtert.

Muss ich Lieferscheine aufbewahren?

Dient der Lieferschein als Buchungsbeleg, gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen. Ein reines Warenbegleitpapier, dessen Inhalt vollständig in die Rechnung übernommen wird, muss nach dem Bürokratieentlastungsgesetz nicht zwingend aufbewahrt werden. Die Details behandelt der Beitrag zur Rechnung-Aufbewahrungsfrist.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.