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Dauerrechnung erstellen: gleichbleibende Leistungen ohne monatliche Rechnung abrechnen

Eine Dauerrechnung ist ein einmal ausgestelltes Rechnungsdokument für regelmäßig wiederkehrende, gleichbleibende Leistungen und Beträge über einen eindeutig bestimmten Zeitraum. Sie ersetzt nicht automatisch jede Monatsrechnung: Vertrag, Leistungsperioden, Steuerangaben und Zahlungsbelege müssen gemeinsam eindeutig erkennen lassen, welcher Umsatz zu welchem Zeitpunkt abgerechnet wird.

Was ist eine Dauerrechnung?

Kurzantwort: Eine Dauerrechnung gilt für mehrere klar bestimmbare Abrechnungsperioden, wenn dieselbe Leistung zum selben Entgelt und unter denselben Steuerbedingungen wiederkehrt. Das Ausgangsdokument enthält alle Rechnungsangaben; Kontoauszug, Lastschrift oder Zahlungsbeleg dokumentieren anschließend die Zahlung der jeweiligen Periode.

Typische Anwendungsfälle sind Gewerbemiete, Wartung, Lizenzüberlassung, laufende Betreuung oder andere Dauerschuldverhältnisse mit konstantem Betrag. Der praktische Vorteil liegt darin, dass nicht jeden Monat ein nahezu identisches Dokument erstellt und versendet werden muss. Dieser Vorteil funktioniert nur, solange die wirtschaftlichen und steuerlichen Eckdaten tatsächlich gleich bleiben.

„Bis auf Widerruf“ allein genügt nicht als sauberer Abrechnungsplan. Leistung, Perioden, Entgelt, Steuer und Beginn müssen so beschrieben sein, dass beide Seiten eine konkrete Monats-, Quartals- oder Jahresleistung zuordnen können. Änderungen brauchen einen dokumentierten Schnitt, damit alte und neue Konditionen nicht parallel als vermeintlich gültige Rechnung im Umlauf bleiben.

Wann ist eine Dauerrechnung geeignet?

SituationDauerrechnung sinnvoll?Begründung
monatlich gleiche Gewerbemietehäufig jaLeistung, Zeitraum und Betrag sind regelmäßig bestimmbar
Wartungspauschale ohne variable Einsätzemöglichkonstanter Umfang und Preis können periodisch beschrieben werden
Agentur-Retainer mit festem Umfangmöglichnur wenn variable Zusatzleistungen separat abgerechnet werden
verbrauchsabhängige Leistungeher neinMenge und Entgelt ändern sich je Periode
wechselnde Projektstundenneinjede Periode benötigt eine neue Leistungs- und Betragsfeststellung
unterschiedliche Steuersätze oder Länderfällenur nach PrüfungSteuerfall darf nicht aus Bequemlichkeit fortgeschrieben werden

Ein Dokument ist nicht deshalb eine Dauerrechnung, weil ein Unternehmen es intern so nennt. Es muss inhaltlich als Rechnung funktionieren. Bei unklaren oder schwankenden Leistungen sind wiederkehrende Einzelrechnungen meist transparenter. Sie können zwar automatisiert vorbereitet werden, bleiben aber jeweils eigenständige Belege mit eigener Rechnungsnummer und eigenem Ausstellungsdatum.

Pflichtangaben einer Dauerrechnung

Die allgemeinen Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG gelten auch hier. Das Dokument benötigt vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., ein Ausstellungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt beziehungsweise eindeutig definierte Perioden, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder einen zutreffenden Befreiungshinweis.

  • Beginn der ersten Leistungsperiode und vereinbarter Abrechnungsrhythmus
  • eindeutige Bezeichnung der wiederkehrenden Leistung
  • gleichbleibender Netto-, Steuer- und Bruttobetrag je Periode
  • Laufzeit oder nachvollziehbare Regel zur Beendigung
  • Zahlungszeitpunkt, Fälligkeit und Verwendungszweck
  • Hinweis, welche Dokumente zusammen die Rechnung bilden
  • Vorgehen bei Preis-, Leistungs- oder Steueränderungen

Eine Formulierung wie „monatliche Betreuung 1.000 Euro“ ist als Leistungszeitpunkt zu unbestimmt, wenn weder Beginn noch konkrete Perioden erkennbar sind. Besser ist beispielsweise: „laufende Systembetreuung vom 1. August 2026 bis auf Weiteres, je Kalendermonat 1.000,00 Euro netto; Leistungszeitraum ist jeweils der erste bis letzte Kalendertag“. Die vertragliche Wirksamkeit und steuerliche Periodenzuordnung bleiben dennoch getrennt zu prüfen.

Kann ein Vertrag zugleich Dauerrechnung sein?

Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen. § 31 UStDV erlaubt, dass Angaben in anderen Unterlagen enthalten sind, wenn die Dokumente eindeutig aufeinander verweisen. Ein Miet-, Wartungs- oder Lizenzvertrag kann deshalb zusammen mit einer Ergänzung als Rechnung dienen, sofern das Gesamtpaket alle erforderlichen Angaben enthält und ausdrücklich klar ist, welche Unterlagen zusammengehören.

Praktisch ist eine separate Dauerrechnungsanlage oft übersichtlicher als ein langer Vertrag. Sie kann Vertragsnummer, Rechnungsnummer, Leistung, Perioden, Steuer und Zahlungsdaten kompakt ausweisen. Der Vertrag regelt daneben Kündigung, Haftung und Leistungsdetails. Beide Dokumente verweisen wechselseitig aufeinander. So muss bei einer Preisänderung nicht der gesamte Vertrag als angeblich neue Rechnung interpretiert werden.

Dokumentenverbund sichern:Werden Pflichtangaben über Vertrag, Anlage und Änderungsvereinbarung verteilt, müssen alle Teile gemeinsam aufbewahrt und eindeutig zugeordnet werden. Ein isolierter Kontoauszug ersetzt die fehlenden Rechnungsangaben nicht.

Praxisbeispiel für eine Dauerrechnung

Eine Agentur übernimmt ab 1. September 2026 eine klar abgegrenzte monatliche Systempflege. Der Umfang umfasst Monitoring, zwei definierte Wartungsfenster und einen Monatsbericht. Variable Entwicklungsarbeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen und werden separat beauftragt. Das monatliche Entgelt beträgt 800,00 Euro netto zuzüglich 152,00 Euro Umsatzsteuer.

FeldBeispielinhalt
RechnungsnummerDR-2026-004
VertragsbezugWartungsvertrag WV-2026-18
Leistungmonatliche Systempflege laut Leistungsanlage 1
Leistungsperiodejeweils Kalendermonat, erstmals 01.–30.09.2026
Entgelt je Periode800,00 € netto + 152,00 € USt = 952,00 € brutto
Fälligkeitjeweils zum dritten Werktag der Periode
Laufzeitbis Änderung oder Vertragsende; Änderungen durch neue Dauerrechnung

Für Oktober wird keine neue Rechnungsnummer erzeugt. Die Zahlung über 952,00 Euro mit dem Verwendungszweck „DR-2026-004 Oktober 2026“ dokumentiert die Periode. Werden ab Januar 2027 900,00 Euro netto vereinbart, endet die alte Dauerrechnung zum 31. Dezember 2026. Eine neue Dauerrechnung mit neuer Nummer und neuem Betrag gilt ab Januar. Beide Dokumente und die Änderungsvereinbarung bleiben erhalten.

Dauerrechnung oder wiederkehrende Einzelrechnung?

Bei wiederkehrenden Einzelrechnungen entsteht pro Periode ein eigener Beleg. Das ist sinnvoll, wenn Leistungsumfang, Verbrauch, Rabatte, Projektbezug oder Empfängerangaben schwanken. Automatisierung bedeutet dann, dass das System regelmäßig einen neuen Rechnungsentwurf vorbereitet oder eine freigegebene Serie erzeugt. Jede Rechnung hat ihren eigenen Lebenszyklus aus Erstellung, Versand, Fälligkeit, Zahlung und gegebenenfalls Korrektur.

Die Dauerrechnung reduziert die Zahl der Dokumente, verlangt aber disziplinierte Änderungsprozesse. Sie eignet sich nicht als Ausweg, wenn wiederkehrende Rechnungen technisch unbequem sind. Maßgeblich ist, ob ein einziges Dokument die tatsächlichen Leistungen über längere Zeit richtig beschreibt. Der allgemeine Überblick zu Rechnungsarten steht unter Rechnung schreiben.

KriteriumDauerrechnungWiederkehrende Einzelrechnung
Dokumentzahlein gültiges Dokument über mehrere Periodenneuer Beleg je Periode
Rechnungsnummerbleibt für die Laufzeit gleichje Rechnung neu und eindeutig
Änderungsflexibilitätneue Rechnung bei relevanter ÄnderungÄnderung in der nächsten Periode möglich
ZahlungszuordnungPeriode über Zahlungsnachweis ergänzendirekte Zuordnung zur Einzelrechnung
geeignet für variable Mengenneinja

Was passiert bei Preisänderung oder Vertragsende?

  1. Stichtag festlegenBestimmen, bis zu welcher Leistungsperiode das alte Dokument gilt.
  2. Änderung vereinbarenPreis, Umfang, Steuerfall oder Partei vertraglich nachvollziehbar anpassen.
  3. Alte Rechnung beendenNicht löschen, sondern Gültigkeitsende dokumentieren und archivieren.
  4. Neue Rechnung ausstellenNeue Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum und Beginn der neuen Perioden verwenden.
  5. Zahlungsprozess umstellenDauerauftrag, Lastschrift, Verwendungszweck und OP-Zuordnung anpassen.

Eine rückwirkende Änderung ist besonders fehleranfällig. Wurden alte Beträge bereits gezahlt und steuerlich verarbeitet, muss geklärt werden, ob eine Berichtigung, Nachberechnung oder Gutschrift erforderlich ist. Einfach das ursprüngliche PDF mit einem neuen Betrag zu ersetzen zerstört die Nachvollziehbarkeit.

Vorsteuerabzug und Zahlungsnachweise

Der Leistungsempfänger benötigt für den Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung und muss die Leistung für sein Unternehmen beziehen. Bei einer Dauerrechnung bilden Ausgangsdokument und gegebenenfalls referenzierte Vertragsbestandteile die Rechnungsgrundlage. Zahlungsnachweise helfen, die einzelne Periode und den Geldfluss zuzuordnen, heilen aber keine fehlende Pflichtangabe.

Empfänger sollten bei jeder Änderung prüfen, ob die neue Rechnung vorliegt und ob der alte Dauerauftrag beendet wurde. Doppelte Zahlungen entstehen häufig nicht aus Steuerrecht, sondern aus einem unklaren Übergang zwischen alter und neuer Version. Eine Versionsübersicht mit Gültig-ab- und Gültig-bis-Datum verhindert parallele Dokumente.

Dauerrechnung vor Freigabe prüfen

  • Wiederholen sich Leistung, Betrag und Steuerfall tatsächlich unverändert?
  • Sind Beginn und einzelne Leistungsperioden eindeutig bestimmbar?
  • Enthält das Dokument alle Rechnungsangaben oder klare Verweise?
  • Ist die Laufzeit beziehungsweise Beendigungsregel dokumentiert?
  • Lassen sich Zahlungen eindeutig einer Periode zuordnen?
  • Gibt es einen kontrollierten Prozess für Preis- und Leistungsänderungen?
  • Wird keine variable Zusatzleistung still in die Pauschale eingerechnet?

Versionen und Aufbewahrung organisieren

Für jede Dauerrechnung empfiehlt sich ein kleines Versionsregister mit Rechnungsnummer, Gültigkeitsbeginn, Gültigkeitsende, Vertragsreferenz und Änderungsgrund. Die ursprüngliche Datei wird unverändert aufbewahrt; eine neue Version erhält eine neue Rechnung und verweist auf den Ablösezeitpunkt. Dadurch lässt sich auch Jahre später erklären, welcher Betrag für einen bestimmten Monat galt. Ein bloßer Dateiname wie „Dauerrechnung_neu_final.pdf“ reicht dafür nicht, weil er weder Eindeutigkeit noch zeitliche Geltung schafft.

Zum Dokumentensatz gehören außerdem Kündigung, Preisänderung, Steueränderung und gegebenenfalls die Zahlungsnachweise. Die gesetzliche Aufbewahrungsdauer und der konkrete Beginn der Frist richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften und dem Dokumenttyp. Der separate Beitrag zur Aufbewahrungsfrist von Rechnungen behandelt diese Frage. Für die Dauerrechnung ist hier entscheidend, dass alte und neue Fassung gemeinsam auffindbar bleiben und keine rückwirkende Überschreibung den ursprünglichen Geschäftsvorfall verdeckt.

Dauerrechnung und Invoify

Invoify kann wiederkehrende Einzelrechnungen abbilden. Das ist nicht mit einer einzigen fortgeltenden Dauerrechnung gleichzusetzen. Bei einer Serie entstehen einzelne Rechnungen mit eigener Nummer und eigenem Status. Eine spezielle Verwaltung, die ein Dauerrechnungsdokument über mehrere Perioden, Versionen und Zahlungsnachweise hinweg führt, ist derzeit kein benanntes Produktfeature.

Für gleichbleibende Abrechnungen kann die wiederkehrende Einzelrechnung operativ transparenter sein, weil Versand, Fälligkeit und Zahlung je Periode sichtbar bleiben. Ob stattdessen eine Dauerrechnung fachlich geeignet ist, entscheidet der konkrete Vertrag und nicht die Software. Dieser Beitrag beschreibt deshalb beide Wege und behauptet keine automatische Dauerrechnungsfunktion.

Offizielle Quellen und Rechtsstand

Die Definition und Pflichtangaben einer Rechnung stehen in § 14 UStG. Dass eine Rechnung aus mehreren Dokumenten bestehen und Angaben per eindeutiger Bezugnahme enthalten kann, regelt § 31 UStDV. Die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs beschreibt § 15 UStG. Letzter Quellencheck: 31. Juli 2026; nächste turnusmäßige Prüfung: Januar 2027.

Fortgeltendes Dokument oder neue Rechnung je Periode?

Eine Dauerrechnung bleibt für mehrere Perioden bestehen. Wenn stattdessen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich ein eigener Beleg entstehen soll, übernimmt der neue Owner Regel, Testlauf, Ausnahmen und Auto-Versand.

VertiefungWann dorthin wechseln
Wiederkehrende Rechnungen einrichtenfür Serienregel, Leistungszeitraum, Preisänderung, Kündigungsstopp und getrennte Zahlungsüberwachung

Häufige Fragen

Was ist eine Dauerrechnung?

Eine Dauerrechnung ist ein Dokument, das für mehrere wiederkehrende Leistungsperioden als Rechnung dient, solange Leistung, Entgelt und Steuerangaben unverändert bleiben und die einzelnen Zeiträume eindeutig bestimmbar sind.

Muss eine Dauerrechnung jeden Monat neu ausgestellt werden?

Gerade das soll sie vermeiden. Änderungen an Preis, Leistung, Steuersatz, Vertragsparteien oder Zeitraum können jedoch eine neue beziehungsweise berichtigte Rechnung erforderlich machen.

Kann ein Mietvertrag eine Dauerrechnung sein?

Ein Vertrag kann zusammen mit ergänzenden Dokumenten als Rechnung dienen, wenn alle erforderlichen Rechnungsangaben enthalten und die Leistungsperioden eindeutig bezeichnet sind. Das muss im konkreten Fall geprüft werden.

Sind wiederkehrende Rechnungen und Dauerrechnung dasselbe?

Nein. Wiederkehrende Einzelrechnungen sind jeweils eigene Belege pro Periode. Eine Dauerrechnung bleibt ein Dokument für mehrere Perioden und wird durch Zahlungsnachweise ergänzt.

Hinweis: Der Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Sonderfällen sind der konkrete Sachverhalt und die aktuellen gesetzlichen Vorgaben maßgeblich.